FMZ-2023-52 _ Anmietung von Baumaschinen und Geräten für Flussmeistereien LTV Betrieb FMZ Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2023-52
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FMZ-2023-52 _ Anmietung von Baumaschinen und Geräten für Flussmeistereien LTV Betrieb FMZ
Die Flussmeistereien Annaberg, Chemnitz und Dörnthal der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau benötigen im Rahmen der Gewässer- und Anlagenunterhaltung spezielle Bautechnik. Um eigenständig und wirtschaftlich die unterschiedlichen Arbeiten auszuführen, ist die Anmietung der geeigneten Technik in verschiedenem Leistungsklassen und Größen notwendig.
Die Lose 1, 2 und 3 werden nur zusammen an einem Bieter vergeben. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der in Summe das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Flussmeisterei Annaberg
Sehmatal-Sehma, DE
Anmietung von Baumaschinen und Geräten im Einzugsgebiet der Flussmeisterei Annaberg im Landkreis Mittelsachsen, Erzgebirgskreis sowie Grenzgewässer zu Tschechien.
Anzahl der Baumaschinen und Geräte. ca. 22 Typen für ca. 291 Einsatztage und ca. 6 Umsetzungen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für ein Jahr. Der AG ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem AN spätestens 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag je Los dreimal jeweils um 1 Jahr zu verlängern.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für ein Jahr. Der AG ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem AN spätestens 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag je Los dreimal jeweils um 1 Jahr zu verlängern.
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Flussmeisterei Chemnitz
Chemnitz, DE
Anmietung von Baumaschinen und Geräten im Einzugsgebiet der Flussmeisterei Chemnitz im Landkreis Mittelsachsen, Erzgebirgskreis und der Stadt Chemnitz.
Anzahl der Baumaschinen und Geräte ca. 29 Typen für ca. 325 Einsatztage und ca. 14 Umsetzungen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für ein Jahr. Der AG ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem AN spätestens 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag je Los dreimal jeweils um 1 Jahr zu verlängern.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für ein Jahr. Der AG ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem AN spätestens 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag je Los dreimal jeweils um 1 Jahr zu verlängern.
Im Innenstadtbereich von Chemnitz dürfen nur Baumaschinen zum Einsatz kommen die:
— bei einer Leistung von 37 KW und mehr die Emissionsgrenzwertstufe III B und
— bei einer Leistung von 19 KW bis kleiner 37 KW die Emissionsgrenzwertstufe III A gemäß der Richtlinie97/68/EG einhalten.
Der Nachweis der Einhaltung ist durch Vorlage der dem Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes zu erbringen.
Flussmeisterei Dörnthal
Olbernhau, DE
Anmietung von Baumaschinen und Geräten im Einzugsgebiet der Flussmeisterei Dörnthal im Landkreis Mittelsachsen und Erzgebirgskreis.
Anzahl der Baumaschinen und Geräte. ca. 32 Typen für ca. 346 Einsatztage und 0 Umsetzungen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für ein Jahr. Der AG ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem AN spätestens 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag je Los dreimal jeweils um 1 Jahr zu verlängern.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für ein Jahr. Der AG ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem AN spätestens 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag je Los dreimal jeweils um 1 Jahr zu verlängern.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VgV § 44 Abs. 1:
Zum Nachweis der Befähigung und Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister vorzulegen.
Nachweise gemäß VgV § 45 Abs. 1, Nr. 1 und 3:
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrages &
der Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sind vorzulegen.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführter Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der Auftraggeber berücksichtigt auch Liefer- oder Dienstleistungen die länger als 3 Jahre zurückliegen.
Nachweis einer Erklärung, dass die angebotenen Geräte mit biologisch abbaubaren Hydrauliköl befüllt sind.
Der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für die Maschinen und Geräte die im Innenstadtbereich von Chemnitz zum Einsatz kommen, ist durch Vorlage der dem Vergabeunterlagen beigefügten und ausgefüllten Formblattes zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Am Roten Turm 1, 09496 Marienberg, Deutschland
Bieter und deren Bevollmächtigte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist elektronisch in Textform zu übermitteln. Der Name der natürlichen Person die das Angebot abgibt, ist anzugeben. Das Angebot ist zusammengefasst als eine Datei abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.