Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816815-U63
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an:
Los 1: 7 Stück Ölheizungsanlagen, 1 Stück kombinierte Heizungsanlage Öl/Solarthermie, 3 Stück Erdgasheizungsanlagen
Los 2: 9 Stück Lüftungs- und Abzugsanlagen
Los 3: 42 Stück Klimaanlagen, 30 Stück mobile Raumklimageräte
Los 4: 5 Stück Brandschutzklappen, 6 Stück Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt/Culmitzsch
07980 Berga
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 7 Stück Ölheizungsanlagen, 1 Stück kombinierte Heizungsanlage Öl/Solarthermie, 3 Stück Erdgasheizungsanlagen entsprechend § 62 AwSV sowie des DVGW-Regelwerkes.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt/Culmitzsch
07980 Berga
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 9 Stück Lüftungs- und Abzugsanlagen entsprechend der Einheitsblätter 24186 und 24243 des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt/Culmitzsch
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 42 Stück Klimanlagen sowie 30 Stück mobilen Raumklimageräten entsprechend der Einheitsblätter 24186 und 24243 des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 5 Stück Brandschutzklappen, 6 Stück Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) entsprechend der Einheitsblätter 24186 und 24243 des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rückersdorf
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rückersdorf
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rückersdorf
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.