Kauf und Lieferung Notebooks 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: I20230207-0293
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung Notebooks 2023
Kauf und Lieferung Notebooks 2023
Notebook groß
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
kommunit schreibt für dieses Los den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 400 Stück Geräten aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 100 Stück abgerufen und beschafft. Die Lieferung der Erstabrufmenge soll spätestens im Juni 2023 erfolgen. Sollte diese Frist nicht einhaltbar sein, ist ein festes Lieferdatum zu benennen. In dem Fall ist zudem die Anzahl der verfügbaren Teilmenge zum 15.06.2023 anzugeben.
Notebook klein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt für dieses Los den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 250 Stück Geräten aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 100 Stück abgerufen und beschafft. Die Lieferung der Erstabrufmenge soll spätestens im Juni 2023 erfolgen. Sollte diese Frist nicht einhaltbar sein, ist ein festes Lieferdatum zu benennen. In dem Fall ist zudem die Anzahl der verfügbaren Teilmenge zum 15.06.2023 anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebook groß
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebook klein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.