Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebes von TETRA Endgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: B7265_0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebes von TETRA Endgeräten
Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebes von TETRA Endgeräten
Rahmenvertrag über die Lieferung von Endgeräten und Zubehör sowie über Dienst- und Schulungsleistungen für die Neu-, Ersatz- und Ergänzungsaussattung der BOS im Freistaat Sachsen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) sowie Abs. 4 Nr. 5 VgV kann die Leistung nur von
einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Es handelt sich um eine Folge-, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von TETRA-Endgeräten sowie
Endgerätekomponenten für die herstellerspezifische SEPURAEndgeräteplattform
der BOS im Freistaat Sachsen. Die BOS in Sachsen verfügen aktuell über 45.000 SEPURA-Endgeräte. Diese Endgeräte müssen stets zertifiziert sein (gemäß BOS
Zertifizierungsrichtlinie). Derzeit sind nur SEPURA und Motorola in Deutschland zertifiziert. Die produktspezifische Beschaffung ist u. a. aus Interoperabilitätsgründen sachlich gerechtfertigt. Ein möglicher Wechsel oder Parallelbetrieb von Endgeräten
unterschiedlicher Hersteller wäre mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten hinsichtlich Betriebes und Wartung der Endgeräteplattform sowie mit erheblichen zusätzlichen Investitionen und Personalaufwand verbunden. Die SEPURA
BOS Plattform wurde in den vergangenen 14 Jahren aufgebaut, dieser zeitliche Aufwand wäre bei einem Herstellerwechsel erneut erforderlich. Nur die SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH verfügt über die herstellerseitigen Vermarktungsrechte für SEPURAEndgeräte und Zubehör auf dem deutschen Markt. Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfolgte am 23.3.2023.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebes von TETRA Endgeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363