Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460), Objektplanungsleistungen zur Sanierung des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal, Bauabschnitt 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 097-302106)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460), Objektplanungsleistungen zur Sanierung des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal, Bauabschnitt 1
Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird.
Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Vorliegend sollen die weiteren Objektleistungen zum 1. Bauabschnitt des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal vergeben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Anlage 13 in dem PDF-Dokument "01 Vergabeunterlagen" wurde ausgetauscht:
Im Punkt 1. Eignung in der Anlage 13 hieß es:
"Die mit der Bauüberwachung Beauftragten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen in einem zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen sowie über eine angemessene Baustellenpraxis verfügen (bei Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Kanalsanierung mindestens drei Jahre Baustellenpraxis).
Darüber hinaus wird bei Sanierungsmaßnahmen als Mindestanforderung an die Fachkenntnisse die Fortbildung zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ oder einer vergleichbaren Fachausbildung gefordert. Diese Ausbildung ist durch regelmäßige Fortbildung zu ergänzen. Die letzte Fortbildung im Bereich der Kanalsanierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Mindestanzahl der Fortbildungstage, innerhalb dieser zwei Jahren, beträgt dabei zwei Tage."
Dieser Punkt entfällt.