Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460), Objektplanungsleistungen zur Sanierung des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal, Bauabschnitt 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460), Objektplanungsleistungen zur Sanierung des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal, Bauabschnitt 1
Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird.
Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Vorliegend sollen die weiteren Objektleistungen zum 1. Bauabschnitt des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal vergeben werden.
Rehlingen-Siersburg
Zum Leistungsumfang gehört die Planung der Ingenieurbauwerke nach § 42 HOAI der Leistungshasen 3 bis 9. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 wurde bereits erbracht. Hierauf basierend ergeben sich folgende Erkenntnisse:
Die Gesamtlänge des Hauptsammlers HS 2.1 von Schacht 5 in Rehlingen bis zum Schacht 118 in Siersburg beträgt inklusive der Nebensammler ca. 6.200 m.
73 Haltungen weisen einen Rohrdurchmesser von DN 600 auf, der damit bei ca. 53 % der Gesamtlänge des HS 2.1 liegt. Alle anderen liegen weit darunter, die 33 Haltungen DN 300 liegen bei ca. 20 %, 13 Haltungen DN 400 bei ca. 9 % der Gesamtlänge, die 10 Haltungen von DN 700 auf ca. 6 % und 9 Haltungen DN auf bei ca. 5 % der Gesamtlänge.
Das Ergebnis der Zustandsklassifizierung zeigt auf, dass bei ca. 50 % der Haltungen und ca. 60 % der Schächte ein umgehender und kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.
Zudem ergab die hydraulische Überprüfung, dass teilweise eine hydraulische Sanierung erforderlich ist.
Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.
Aus der Vorplanung resultiert als empfohlenes und dominierendes Sanierungsverfahren das vor Ort härtende Schlauchlining, sowie für bestimmte Sanierungsabschnitte ein Kanalerneuerungsverfahren (2.BA).
Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender vertraglicher Regelungen an den wirtschaftlichsten Bieter (im Folgenden: Ingenieur).
Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ sind die Leistungen der Leistungsphase 3 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.
Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der in der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.
Stufe II beinhaltet LpH 4 Genehmigungsplanung;
Stufe III umfasst LpH 5 Ausführungsplanung und LpH 6 Vorbereitung der Vergabe und LpH 7 Mitwirkung bei der
Vergabe;
Stufe IV beinhaltet LpH 8 Bauoberleitung und LpH 9 Objektbetreuung;
Der Ingenieur wird verpflichtet, diese weiteren Leistungen auf Basis seines Angebotes zu erbringen, wenn sie ihm vom EVS innerhalb von 36 Monaten, nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungen, übertragen werden.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne des § 43 HOAI: Ingenieur/in
Es sind als Nachweise die Eintragungen im jeweiligen Berufsregister bzw. Kammerorgan in Kopie vorzulegen oder Nachweis auf andere Weise. Gleiches gilt bei Bietergemeinschaften.
Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.
• Studien- und Ausbildungsnachweise (Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen oder gleichwertig). Der zur Planungsbearbeitung eingesetzte Ingenieur muss eine abgeschlossene zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen.
• Studien- und Ausbildungsnachweise (Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen oder gleichwertig). Der zur örtlichen Bauüberwachung eingesetzte Ingenieur muss eine abgeschlossene zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden) ist vorzulegen (nicht älter als 3 Monate). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Für die Durchführung der Leistungen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikationen
gefordert: Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne der § 43 HOAI:
Ingenieur/in.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz -STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).