Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460), Objektplanungsleistungen zur Sanierung des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal, Bauabschnitt 1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E43582976
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460), Objektplanungsleistungen zur Sanierung des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal, Bauabschnitt 1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Hauptsammler 2.1 Itzbachtal der Abwasseranlage Rehlingen-Siersburg (460) besteht aktuell von Schacht 5 bis Schacht 118 ein Sanierungsbedarf. Ziel der Kanalsanierung ist ein dichter, stand- und betriebssicherer Hauptsammler 2.1, sodass die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert wird.

Eine weitere Aufgabe ist die Reduzierung von Betriebspunkten, in diesem Fall die Reduzierung von Einstiegsschächte. Dadurch werden Wartungsarbeiten an den Schächten, die in einem gewissen Turnus regelmäßig erledigt werden, eingespart. Um dies zu erreichen, sollen relativ lange Sanierungsabschnitte aus einem Startschacht heraus angestrebt werden.

Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 des Abschnitts „Ingenieurbauwerke“ wurde bereits erbracht. Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.

Vorliegend sollen die weiteren Objektleistungen zum 1. Bauabschnitt des Hauptsammlers (HS) 2.1 Itzbachtal vergeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Hauptort der Ausführung:

Rehlingen-Siersburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zum Leistungsumfang gehört die Planung der Ingenieurbauwerke nach § 42 HOAI der Leistungshasen 3 bis 9. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 wurde bereits erbracht. Hierauf basierend ergeben sich folgende Erkenntnisse:

Die Gesamtlänge des Hauptsammlers HS 2.1 von Schacht 5 in Rehlingen bis zum Schacht 118 in Siersburg beträgt inklusive der Nebensammler ca. 6.200 m.

73 Haltungen weisen einen Rohrdurchmesser von DN 600 auf, der damit bei ca. 53 % der Gesamtlänge des HS 2.1 liegt. Alle anderen liegen weit darunter, die 33 Haltungen DN 300 liegen bei ca. 20 %, 13 Haltungen DN 400 bei ca. 9 % der Gesamtlänge, die 10 Haltungen von DN 700 auf ca. 6 % und 9 Haltungen DN auf bei ca. 5 % der Gesamtlänge.

Das Ergebnis der Zustandsklassifizierung zeigt auf, dass bei ca. 50 % der Haltungen und ca. 60 % der Schächte ein umgehender und kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.

Zudem ergab die hydraulische Überprüfung, dass teilweise eine hydraulische Sanierung erforderlich ist.

Im Zuge der weiteren Leistungsphasen sind die Ergebnisse aus der hydraulischen Überprüfung dem EVS vorzustellen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Festlegung der Sanierungsstrategie.

Aus der Vorplanung resultiert als empfohlenes und dominierendes Sanierungsverfahren das vor Ort härtende Schlauchlining, sowie für bestimmte Sanierungsabschnitte ein Kanalerneuerungsverfahren (2.BA).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 78
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender vertraglicher Regelungen an den wirtschaftlichsten Bieter (im Folgenden: Ingenieur).

Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ sind die Leistungen der Leistungsphase 3 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.

Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der in der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.

Stufe II beinhaltet LpH 4 Genehmigungsplanung;

Stufe III umfasst LpH 5 Ausführungsplanung und LpH 6 Vorbereitung der Vergabe und LpH 7 Mitwirkung bei der

Vergabe;

Stufe IV beinhaltet LpH 8 Bauoberleitung und LpH 9 Objektbetreuung;

Der Ingenieur wird verpflichtet, diese weiteren Leistungen auf Basis seines Angebotes zu erbringen, wenn sie ihm vom EVS innerhalb von 36 Monaten, nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungen, übertragen werden.

Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

• Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne des § 43 HOAI: Ingenieur/in

Es sind als Nachweise die Eintragungen im jeweiligen Berufsregister bzw. Kammerorgan in Kopie vorzulegen oder Nachweis auf andere Weise. Gleiches gilt bei Bietergemeinschaften.

Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.

• Studien- und Ausbildungsnachweise (Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen oder gleichwertig). Der zur Planungsbearbeitung eingesetzte Ingenieur muss eine abgeschlossene zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen.

• Studien- und Ausbildungsnachweise (Bachelor, Master, Dipl.-Ing., Ing. grad. an Universitäten bzw. Hoch- oder Fachhochschulen oder gleichwertig). Der zur örtlichen Bauüberwachung eingesetzte Ingenieur muss eine abgeschlossene zu der Planungsaufgabe passenden Berufsbild aufweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

• Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden) ist vorzulegen (nicht älter als 3 Monate). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend.

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.

Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für die Durchführung der Leistungen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikationen

gefordert: Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne der § 43 HOAI:

Ingenieur/in.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz -STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).

Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023