Generalplanungsleistungen – Sanierung Gesinde-haus und Studioatelier in Gablenz, OT Kromlau Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gablenz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gablenz-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen – Sanierung Gesinde-haus und Studioatelier in Gablenz, OT Kromlau
Die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) gehört zum Landkreis Görlitz in Sachsen und ist Mit-glied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau befindlich im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz. Landschaftlich ist die Gemeinde im Teich- und Waldgebiet der Muskauer Heide gelegen. Verkehrlich ist die Gemeinde Gablenz durch die B 156 und die B 115 erschlossen, die das Gemeindegebiet unmittelbar tangieren. Die Gemeinde besteht aus den Gemeindeteilen Gablenz und Kromlau. In der Gemeinde Gablenz sind zu Beginn des vergangenen Jahrhun-derts die Siedlungen Gora und Waldrand aufgegangen. Im Jahr 1999 schlossen sich Gablenz und Kromlau zusammen.
Vor allem wegen der überregionalen Bedeutung des Azaleen- und Rhododendronparks Krom-lau mit der Rakotzbrücke und dem Rakotzsee sowie dem Schloss in Kromlau und dem dorti-gen Kavaliershaus und der landschaftlich schönen Lage in der Muskauer Heide kann die Ge-meinde jedes Jahr sehr viele Touristen begrüßen. Die Gemeinde Gablenz will aber zukünftig weiter an Attraktivität gewinnen und hat daher die Errichtung eines Kultur- und Tourismus-zentrums Kromlau/Gablenz geplant.
Hierfür soll das alte Gesindehaus, das um 1860 als Erweiterung auf der nord-östlichen Seite des in den Jahren 2013 bis 2017 bereits sanierten Schlosses errichtet wurde, ebenfalls saniert werden. Das Gebäude wurde bis zuletzt zu Wohnzwecken genutzt und ist zwischenzeitlich unbewohnt und ungenutzt und soll zukünftig als Künstlerunterkunft dienen.
Weiterhin ist beabsichtigt, das dem Kromlauer Schloss vorgelagerte und getrennt durch eine kleine Parkfläche befindliche, derzeitig weitgehend ungenutzte Lagergebäude ebenfalls zu sanieren. Das langestreckte Gebäude soll zu einem Atelier umgebaut und in diesem Zuge auch erweitert werden.
Die Gemeinde Gablenz will insofern die Förderung nach der Förderrichtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) in Anspruch nehmen. Die abschließende Stel-lungnahme nach Ziffer VIII Nummer 1) RL InvKG des Landkreises Görlitz liegt mit dem Datum vom 12.01.2023 bereits vor und liegt diesem Ausschreibungstext an. Es wurde inso-fern darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Schloss und Landschaftspark Kromlau um ein Kulturdenkmal handelt und mithin alle garten- und landschaftsgestalterischen Arbeiten, die das Erscheinungsbild der vorhandenen Substanz betreffen, im Sinne des Sächs. Denkmal-schutzgesetzes (SächsDSchG) genehmigungspflichtig sind. Hierauf werden die Bieter ebenso ausdrücklich aufmerksam gemacht, wie auf das Erfordernis der Beantragung der Sanierung und des Ausbaus des Gesindehauses sowie des Lagergebäudes am Alten Schloss zu einem Künstlerdomizil inkl. Atelier im Sinne des § 59 SächsBO.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Gablenz, DE
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den mitveröffentlichten Ausschreibungstext.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabe-unterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frü-hesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abga-be des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
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