Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 450 Beschäftigten Referenznummer der Bekanntmachung: OV 09DL/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lua.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 450 Beschäftigten
Arbeitsmedizinische Beschäftigung von ca. 450 Beschäftigten der LUA, bestehend aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung auf Basis des § 3 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 für Mitarbeiter der Verwaltung und Fachabteilungen
Standorte des Auftraggebers in Chemnitz, Dresden und Leipzig
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 450 Beschäftigten der LUA, bestehend aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung auf Basis des § 3 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung, für Mitarbeiter der Verwaltung (Wirtschaftszweig Öffentliche Verwaltung) und Mitarbeiter der Fachabteilungen (Wirtschaftszweig Forschung und Entwicklung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
mindestens eine Referenz über früher ausgeführte, mit dem Auftrag vergleichbare Dienstverträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, Leistungszeitpunkts und Auftragnehmers
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]