Beschaffung eines Digitalmikroskops Referenznummer der Bekanntmachung: titv 02-06/2023 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.titv-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Digitalmikroskops
Beschaffung eines Digitalmikroskops
Greiz
Beschaffung eines Digitalmikroskops
Im Rahmen eines Innovationsnetzwerkes plant das TITV Greiz die Beschaffung eines Digitalmikroskops. In dem Innovationsnetzwerk werden in verschiedenen Projekten Prototypen entwickelt. Das Digitalmikroskop soll für die Untersuchung, Dokumentation und Bewertung dieser Prototypen sowie deren Grundmaterialien und Funktionalisierungen wie zum Beispiel Beschichtungen, Sensorfäden oder leitfähige Materialien genutzt werden. Eine Besonderheit hierbei soll die Möglichkeit für 3D-Analysen dank motorisiertem Z-Hub sein. Dadurch lassen sich 3D-Textilien wie etwa Abstandsgewirke sowie partielle Beschichtungen umfassend abbilden und vermessen. Eine integrierte Auswertesoftware soll zudem die Erzeugung von Schnitten (Profil) zur Tiefenanalyse sowie eine Verteilungsanalyse für z. B. Beschichtungen oder Partikel ermöglichen.
Lieferbedingungen:
Lieferung einschließlich Verpackung, Transport, Gefahrtragung, Zoll zum Sitzort des Auftraggebers (DDP Greiz)
Lieferadresse:
Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V.
Zeulenrodaer Straße 42, 07973 Greiz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Digitalmikroskops
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www-bundeskartellamt.de
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).