Beschaffung eines Digitalmikroskops Referenznummer der Bekanntmachung: titv 02-06/2023 EU

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e.V.
Postanschrift: Zeulenrodaer Straße 42
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Frank Rockstroh
E-Mail:
Telefon: +49 3661-611407
Fax: +49 3661-611222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.titv-greiz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512766
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512766
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: eingetragener Verein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Digitalmikroskops

Referenznummer der Bekanntmachung: titv 02-06/2023 EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Digitalmikroskops

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Hauptort der Ausführung:

Greiz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines Digitalmikroskops

Im Rahmen eines Innovationsnetzwerkes plant das TITV Greiz die Beschaffung eines Digitalmikroskops. In dem Innovationsnetzwerk werden in verschiedenen Projekten Prototypen entwickelt. Das Digitalmikroskop soll für die Untersuchung, Dokumentation und Bewertung dieser Prototypen sowie deren Grundmaterialien und Funktionalisierungen wie zum Beispiel Beschichtungen, Sensorfäden oder leitfähige Materialien genutzt werden. Eine Besonderheit hierbei soll die Möglichkeit für 3D-Analysen dank motorisiertem Z-Hub sein. Dadurch lassen sich 3D-Textilien wie etwa Abstandsgewirke sowie partielle Beschichtungen umfassend abbilden und vermessen. Eine integrierte Auswertesoftware soll zudem die Erzeugung von Schnitten (Profil) zur Tiefenanalyse sowie eine Verteilungsanalyse für z. B. Beschichtungen oder Partikel ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/06/2023
Ende: 16/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Lieferbedingungen:

Lieferung einschließlich Verpackung, Transport, Gefahrtragung, Zoll zum Sitzort des Auftraggebers (DDP Greiz)

Lieferadresse:

Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V.

Zeulenrodaer Straße 42, 07973 Greiz

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder Vorlage folgender Einzelnachweise:

- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,

- aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,

- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen

Der Bieter erklärt in frei gewählter Form, dass

- die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt sind,

- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind und

- der Betrieb gegen Unfall versichert ist (Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft)

- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die Deckungshöhen sowie die versicherten Risiken ergeben)

Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ / ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:

- ggf. Bietergemeinschaftserklärung

Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung in Textform zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise, mit Ausnahme der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, lediglich von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Für Nachunternehmer ist die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen ausgefüllt und in Textform einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vorlage einer Referenzliste über mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Lieferungen, in den letzten 3 Jahren, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

X Erklärung Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes

X Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit

X Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/05/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/05/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

keine

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www-bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2023

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