Planungsleistungen Wasserwerk Kleinensee - Vergabe Referenznummer der Bekanntmachung: R 5215/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Wasserwerk Kleinensee - Vergabe
Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH suchen im Rahmen der Erweiterung des Wasserwerkes Kleinensee bei Lübeck (Schleswig- Holstein) einen Dienstleister, der in den Leistungsphasen 2-9 nach HOAI, eine ca. 7km lange Trassenplanung incl. LV-Erstellung und späterer Bauüberwachung sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei den Genehmigungsverfahren vom Brunnenfeld Kleinensee Nord zum Wasserwerk übernimmt.
Stadtwerke Lübeck Energie GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH suchen im Rahmen der Erweiterung des Wasserwerkes Kleinensee bei Lübeck (Schleswig- Holstein) einen Dienstleister, der in den Leistungsphasen 2-9 nach HOAI, eine ca. 7km lange Trassenplanung incl. LV-Erstellung und späterer Bauüberwachung sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei den Genehmigungsverfahren vom Brunnenfeld Kleinensee Nord zum Wasserwerk übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Rohwasserleitung Kleinensee Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt Nr. R 5215/23
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY63CZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.