Verstärkte Nutzung von Holzheizungen - Belastung der Luftqualität Referenznummer der Bekanntmachung: 51-Z462/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verstärkte Nutzung von Holzheizungen - Belastung der Luftqualität
Verstärkte Nutzung von Holzheizungen - Belastung der Luftqualität
Sachsen
In den letzten Jahren ist ein zunehmender Trend bezüglich Kleinfeuerungsanlagen (KFA), vor allem mit Holz als Brennstoff, zu beobachten. Dies wurde teilweise aus Sicht des Klimaschutzes begrüßt, obwohl es mit einer Belastung der Luftqualität einherging. Dabei wurde auch die Wirkung von Ruß als kurzlebiger klimawirksamer Schadstoff möglicherweise nicht hinreichend beachtet. Durch die Situation im letzten Jahr (Gasmangellage, Teuerung) wurde der beobachtete Trend noch zusätzlich verstärkt. Sowohl die Zunahme der Anlagen an sich, als auch der intensivere Betrieb und der Einsatz von nicht zugelassenen Brennstoffen können zu einer erhöhten Luftschadstoffbelastung führen.
Die gesundheitliche Belastung kann durch die Überwachung der gesetzlich geregelten Schadstoffe allerdings nur unzureichend abgebildet werden. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen dieses Projekts an einer vorübergehend installierten Messstation in einem Ort mit einer hohen Dichte an Holzfeuerungsanlagen Untersuchungen, die über das klassische Portfolio bzw. die Intensität des Luftmessnetzes hinausgehen, durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
- Kurzvorstellung des Unternehmens
- Erfahrung mit der Messung und Datenanalyse von Luftschadstoffen in Form einer Referenzliste mit wissenschaftlichen Projekten mindestens aus den letzten 3 Jahren (mindestens 3 Referenzen unter Angabe von der Bezeichnung der Leistung, Zeitraum, Auftraggeber - falls möglich mit Angabe eines Ansprechpartners)
- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter
o mindestens Hochschulabschluss Chemie, Meteorologie, Physik oder verwandte Naturwissenschaften
o einschlägige Promotion beim Projektverantwortlichen
- Projektskizze
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363