Endoluminale Varizentherapie (06/VE/2023)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Endoluminale Varizentherapie (06/VE/2023)
Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit der endoluminalen Varizentherapie in den Regionen Westfalen-Lippe (Los 1) und Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin (zusammen Los 2).
Endoluminale Varizentherapie
Westfalen-Lippe
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit der endoluminalen Varizentherapie in der Region Westfalen-Lippe
Endoluminale Varizentherapie
Westfalen-Lippe
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit der endoluminalen Varizentherapie in den Regionen NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Endoluminale Varizentherapie
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Endoluminale Varizentherapie
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.