12-PBG-22-273,RV für Verbrauchsmaterialien, Lieferung von Büromaterial,Kopierpapier,Druckerpatronen Referenznummer der Bekanntmachung: 12-PBG-22-273
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-PBG-22-273,RV für Verbrauchsmaterialien, Lieferung von Büromaterial,Kopierpapier,Druckerpatronen
Die Stadt Pinneberg schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Mindestlaufzeit von 2 Jahren und max. Laufzeit von 4 Jahren für die Lieferung von Büromaterial, Kopierpapier und Druckerpatronen für mind. 16 Bedarfsstellen im Stadtgebiet Pinneberg aus.
LOS 1 Büromaterial
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Artikeln gemäß der Bedarfsliste für das LOS 1 Büromaterial für die genannten Bedarfsstellen (Schulen, Rathaus, Jugendeinrichtungen, etc.) im Stadtgebiet Pinneberg. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Onlineshop zur Verfügung.
Die Bedarfsstellen können jederzeit auch während der Vertragslaufzeit erweitert / verändert werden.
Nähere Angaben sind den beiliegenden Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, der Bedarfsliste LOS 1 Büromaterial sowie dem Muster Rahmenvereinbarung Büromaterial.
Die Leistungsbeschreibung wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung max. zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, längstens bis zum 31.08.2027 sofern nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Mindestlaufzeit bzw. drei Monate zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich die Kündigung erklärt wird. Die max. Gesamtlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
LOS 2 Kopierpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Artikeln gemäß der Bedarfsliste für das LOS 2 Kopierpapier für die genannten Bedarfsstellen (Schulen, Rathaus, Jugendeinrichtungen, etc.) im Stadtgebiet Pinneberg. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Onlineshop oder gegebenenfalls eine Mailadresse oder telefonische Hotline zur Verfügung. zur Verfügung.
Die Bedarfsstellen können jederzeit auch während der Vertragslaufzeit erweitert / verändert werden.
Nähere Angaben sind den beiliegenden Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, der Bedarfsliste LOS 2 Kopierpapier sowie dem Muster Rahmenvereinbarung Kopierpapier.
Die Leistungsbeschreibung wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung max. zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, längstens bis zum 31.08.2027 sofern nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Mindestlaufzeit bzw. drei Monate zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich die Kündigung erklärt wird. Die max. Gesamtlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
LOS 3 Druckerpatronen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von Artikeln gemäß der Bedarfsliste für das LOS 3 Druckerpatronen für die genannten Bedarfsstellen (Schulen, Rathaus, Jugendeinrichtungen, etc.) im Stadtgebiet Pinneberg. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Onlineshop oder gegebenenfalls eine Mailadresse oder telefonische Hotline zur Verfügung. zur Verfügung.
Die Bedarfsstellen können jederzeit auch während der Vertragslaufzeit erweitert / verändert werden.
Nähere Angaben sind den beiliegenden Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, der Bedarfsliste LOS 3 Druckerpatronen sowie dem Muster Rahmenvereinbarung Kopierpapier.
Die Leistungsbeschreibung wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung max. zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, längstens bis zum 31.08.2027 sofern nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Mindestlaufzeit bzw. drei Monate zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich die Kündigung erklärt wird. Die max. Gesamtlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liqidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" vom Bieter auszufüllen, zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen:
- Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Eine Referenz gilt als "vergleichbar", wenn der Auftragnehmer ein dauerhaftes Vertragsverhältnis mit einem ähnlichen Auftraggeber (öffentliche Einrichtung, größeres Unternehmen, wie z. B. eine Bank) über 2 Jahre nachweisen kann.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Weiterhin ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Bieter müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen.
Unvollständige Angaben / Unterlagen, Änderungen und Ergänzungen in der Bedarfsliste sind nicht zulässig und können zur Nichtberücksichtigung des Angebotes führen.
Nachweise zu Produkteigenschaften, beispielsweise in Form eines Produktdatenblattes, sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Nachweis der Nachhaltigkeit ist vom Bieter auf Verlangen bei der Produktgruppe Typ 2 und Typ 3 der Bedarfsliste durch Vorlage eines Zertifikates / Gütezeichen von FSC oder von PEFC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikates oder durch Einzelnachweise zu erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).