Fachstelle für Integrierte Gemeindeentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/24
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachstelle für Integrierte Gemeindeentwicklung
Um den integrierten Ansatz in der Stadt- und Gemeindeentwicklung im Freistaat Sachsen weiter zu befördern wird vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) auf Grundlage des Beschlusses des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2023/24 eine Fachstelle für systeminnovative Gemeindeentwicklung eingerichtet. Die Fachstelle schließt eine Beratungslücke, die im Freistaat Sachsen hinsicht-lich der Aufstellung und Fortschreibung von integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepten besteht.
Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber daher Leistungen für den Aufbau und den Betrieb einer Fachstelle zur Erfüllung der vorgenannten und im Weiteren genauer ausgeführten Aufgabe.
Dresden, DE
Die Fachstelle soll von einem Fachstellenenleiter (FSL) geleitet werden, der die Gesamtverantwortung für das im folgenden beschriebene Leistungsbild trägt. Der FSL kann in Abstimmung mit dem Referat 52 - Stadtentwicklung und EU-Förderung im SMR weitere Personen mit der Aufgabenerledigung betrauen.
Adressatenkreis für die Fachstelle (Beratungsleistung und Netzwerkarbeit)
Der Adressatenkreis besteht in erster Linie aus Personen, die in den sächsischen Städten und Gemeinden für die Erarbeitung und Verwirklichung des Integrierten Ansatzes in der Stadtentwicklung zuständig sind, also kommunalpolitische Entscheidungsträger, leitende Angestellte der kommunalen (Bau)verwaltungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei spielen die unterschiedlichen Gemeindegrößen, ihre Lage im Raum sowie weitere Spezifika eine wichtige Rolle. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an alle Akteure der lokalen integrierten Stadtentwicklung auf gemeindlicher Ebene, also unter anderem an Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, von Verbänden, städtischen Unternehmen bzw. Unternehmensverbünden, Sanierungsträgern, Berufskammern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Sozialträgern, Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften, City- und Zentrenmanagement, Institutionen mit Multiplikatorenwirkung. Grob geschätzt sind dies ca. 5.000 Personen.
Leistungsbereich 1: Aufbau der Fachstelle
• Kontaktaufnahme und Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren Einrichtungen im deutschsprachigen Raum und Ableitung der umsetzbaren Strukturen für Sachsen.
• Ziele, Struktur und Arbeitsweise der Fachstelle aus dem Anforderungsprofil heraus entwickeln beziehungsweise konkretisieren.
• Fachstelle mit der erforderlichen Infrastruktur für die zügige Aufnahme des Regelbetriebs einrichten
Leistungsbereich 2: Beratung
Um den vielfältigen Adressatenkreis abbilden zu können muss die Beratung methodisch weit gefächert sein. Sie soll mindestens die folgenden Elemente beziehungsweise Formate beinhalten.
• Betreuung und Weiterentwicklung der Webseite „Integrierte Stadtentwicklung in Sachsen“ (inge.sachsen.de) und Vermittlung der Inhalte des Leitfadens INSEK / IN-GEKO im Freistaat Sachsen
• Regelmäßige Verbreitung von Informationen über einschlägige Social-Media-Portale
• Erstellung und Versand eines Newsletters
• Vorbereitung und Durchführung von Workshop-Formaten mit Städten und Gemein-den vor Ort
• Durchführung von Stadtspaziergängen und vergleichbaren Formaten zu Themen der Stadtentwicklung
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fachgesprächen zu spezifischen Themen der Stadtentwicklung
• Vorbereitung und Durchführung von Webinaren
• Betreuung von Messeständen bei Fachveranstaltungen
• Persönliche Beratung, auch telefonisch, zu Themen der integrierten Stadtentwicklung, auch zu Fragen der Förderung im Zusammenhang mit Vorhaben der EFRE- und ESF-Stadtentwicklung und der Städtebauförderung, sowie weiterer Förderprogramme. Hier insbesondere auch zielgerichtete Weitervermittlung an andere Beratungsstellen im Freistaat Sachsen.
Leistungsbereich 3: Netzwerkarbeit
Neben der Vorbereitung und Durchführung der Beratungsleistungen soll eine professionelle kooperative Netzwerkarbeit aufgebaut werden. Sie dient der kontinuierlichen inhaltlichen Weiterentwicklung der Fachstelle. Gleichzeitig soll die Wahrnehmung des bisher im FS Sachsen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung Geleisteten überregional gestärkt werden.
• Aufbau und Pflege eines „Netzwerkes Integrierte Stadtentwicklung Sachsen“, bestehend aus Mitgliedern der oben genannten Akteursgruppen.
• Aktive Teilnahme an Fremdveranstaltungen, beispielsweise durch die Moderation von Thementischen, durch Vorträge, durch die Teilnahme an Podiumsgesprächen.
• Das Sammeln und Vermitteln von guten Beispielen aus der Praxis einschließlich deren Aufbereitung in einer Datenbank, in Ergänzung zu bestehenden Angeboten
• Aufbau und Pflege überregionaler und internationaler Kontakte zu bestehenden Netzwerken, zum Beispiel auf Ebene der Europäischen Union (European Urban Initiative) oder zu Nachbarländern des FS Sachsen.
• Inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes in der Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das SMR, Referat 52 - Stadtentwicklung und EU-Förderung, unter Einbindung des oben genannten Netzwerkes.
Leistungsbereich 4: Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation
• Erbringung der Leistungen nach geltenden Standards
• Beachtung und Einbeziehung aller tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich der integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklung im Freistaat Sachsen
• Fortbildung der Mitarbeiter
• Dokumentation aller Beratungen
• Evaluation der Beratungsangebote und allgemeine Wirkungskontrolle der Fachstelle
Fachkompetenzen
Die Arbeit der Fachstelle dient der Stärkung des integrierten Ansatzes als gute Praxis der Stadtentwicklung im Freistaat Sachsen. Das Team der Fachstelle muss deshalb über ein möglichst breites aktiv verfügbares Wissen auf dem Gebiet der fachlichen und räumlichen Planung verfügen. Integrierte Stadtentwicklung verfolgt das Ziel, sektorales Denken nach Möglichkeit zu überwinden. Deshalb ist die Einbindung betroffener Fach-gebiete und deren Akteure unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten ein wichtiges Ziel und zugleich eine besondere Herausforderung. Neben den innerstädtischen Fragestellungen ist auch ein Verständnis für interkommunalen Zusammenschlüsse und die Stellung der Gemeinden in ihren jeweiligen lokalen Verflechtungsbereichen von Bedeutung. Zudem ist das Arbeitsfeld stets von aktuellen gesellschaftspolitischen Ent-wicklungen beeinflusst. Vor diesem Hintergrund sind fachliche Neugierde und die Bereitschaft zur Wissensaneignung und regelmäßiger Weiterbildung zwingend erforderlich. In den folgenden Querschnittsbereichen sollten Fachkompetenzen vorhanden sein beziehungsweise aufgebaut werden.
• Klimavorsorge mit den Themen Klimaschutz (Bekämpfung der Erderwärmung) und Klimaanpassung
• Digitalisierung aller Lebensbereiche
• Strukturwandel
• Ressourceneffizienz
• Mobilität & Verkehr
• Demografischer Wandel
• Baukultur, einschließlich Neues Europäisches Bauhaus (NEB)
• Denkmalschutz
• Kultur und Tourismus
• gesellschaftlicher Zusammenhalt, Teilhabe, Inklusion
• soziale Entwicklung
• Durchgängige Barrierefreiheit vom privaten bis in den öffentlichen Raum
• Belebung der Innenstädte und Ortsteilzenten, Nutzungswandel der Innenstädte
• Wohnen
• Kreislaufwirtschaft
• Sicherheit im Quartier, präventive Stadtentwicklung
• Interkommunale Kooperation
Methodenkompetenzen
Die Arbeit der Fachstelle hat einen hohen kommunikativen Anteil. Die folgenden Erfahrungen mit Methoden werden deshalb vorausgesetzt. Ein sicheres, verbindliches persönliches Auftreten der Teammitglieder ist ebenso erforderlich wie schriftliche Formulierungsstärke. Die folgenden Methodenkompetenzen sollten vorhanden sein beziehungsweise aufgebaut werden.
• Erfahrungen mit (und Freude an) der Vermittlung von Inhalten
• Erstellen von Präsentationen mit den gängigen Anwendungen
• Nach Möglichkeit Erfahrungen mit Layout und Gestaltung, Bildbearbeitung
• Technische Kenntnisse zum Umgang mit GIS-Anwendungen für georeferenziertes Arbeiten
• Kenntnisse über Workshop-Formate wie Round-Table-Diskussionen, World-Cafe, Open-Space, Fish-Bowl, etc.
• Erstellen von Grafiken, Übersichten, Organigrammen etc.
• Grundkenntnisse zu Web-CMS-Anwendungen
• Erfahrungen mit Netzwerkarbeit
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2024 mit der Möglichkeit einer flexiblen Verlängerung mittels unterschiedlicher Verlängerungszeiträume, mindestens jedoch jeweils drei Monate. Der AG fasst vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung mit Haushaltsmitteln eine Zusammenarbeit bis mindestens 31.12.2026 ins Auge. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers. Über die Verlängerung entscheidet der Auftraggeber spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung bzw. die Ausübung der Verlängerungsoption sowie der Verlängerungszeitraum werden dem Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1 Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sowie unter Verwendung der Anlage 1a Eigenerklärung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen:
• der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
o oder
Handelsregisterauszug
o oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.
• Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.
• Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.
• Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation.
• Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen.
• Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.
• Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
• Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
• Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
• Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslauf-zeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben:
• Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den zu-rückliegenden drei Jahren; bei einer Bietergemeinschaft sind diese Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend;
• Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur Zuschlagserteilung beigebracht wird).
c) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3 Nachweise und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage zu erklären
• Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren;
• Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
• bis zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren.
Alle Referenzen müssen die Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber enthalten.
Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter und von jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Alle geforderten Unterlagen und Nachweise sind sowohl für den Bieter als auch jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden. Für die Unterzeichnung ist Textform (§ 126 b BGB) ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.