Verschlüsselungsgateway Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000050
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verschlüsselungsgateway
Rahmenvertrag über die Lieferung einer On-Premise-Software zur Email-Verschlüsselung für mindestens 15.000 und bis zu 200.000 Email-Nutzer in Form einer Überlassung auf Zeit (Miete) für 4 Jahre.
Besondere Anforderungen sind, dass die Administrationsoberfläche gem. § 3 Abs. 1 BITV 2.0 wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein muss; die Umsetzung der Nutzerbarkeit orientiert sich an der DIN EN ISO 9241. Ferner muss die Auftraggeberin über das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Software gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben, verfügen (Unterlizenzierung).
Zugehörige Dienstleistungen für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Schulungen sowie Support (Hotline) und Störungsbehebung 24/7 sowie Pflege der Software, Bereitstellung von Updates sowie Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung sind ebenfalls umfasst.
Rahmenvertrag über die Lieferung einer On-Premise-Software zur Email-Verschlüsselung für mindestens 15.000 und bis zu 200.000 Email-Nutzer in Form einer Überlassung auf Zeit (Miete) für 4 Jahre.
Besondere Anforderungen sind, dass die Administrationsoberfläche gem. § 3 Abs. 1 BITV 2.0 wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein muss; die Umsetzung der Nutzerbarkeit orientiert sich an der DIN EN ISO 9241. Ferner muss die Auftraggeberin über das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Software gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben, verfügen (Unterlizenzierung).
Zugehörige Dienstleistungen für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Schulungen sowie Support (Hotline) und Störungsbehebung 24/7 sowie Pflege der Software, Bereitstellung von Updates sowie Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung sind ebenfalls umfasst.
Für die Auswahl der Bewerber wird deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie folgt geprüft:
Mindestkriterien:
1.) Vorhandensein Betriebshaftpflichtversicherung
2.) eine vergleichbare Referenz
3.) Vorhandensein Qualitätsmanagementmaßnahmen
Bewertungskriterien:
4 .) Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Emailverschlüsselungsssoftware) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist):
Gewichtung: 10
0 Punkte: stagnierender oder sinkender Umsatz
10 Punkte: steigender Umsatz
Die Umsatzentwicklung gilt als steigend, wenn der Umsatz im jüngsten anzugebenden Geschäftsjahr den Umsatz des ältesten Geschäftsjahres übersteigt.
5.) vergleichbare Erfahrung mit dem Auftragsgegenstand, Referenzen:
Maximal drei Referenzprojekte erhalten zusätzlich Bewertungspunkte, wenn sie insgesamt zwei oder mehrere optionale Anforderungen erfüllen.
Gewichtung: 30
0 Punkte: keine oder eine optionale Anforderung wird erfüllt
5 Punkte: zwei bis drei optionale Anforderungen werden erfüllt
10 Punkte: alle vier optionalen Anforderungen werden erfüllt
optionale Anforderungen an die Referenzen:
1. Die referenzierten Leistungen wurden für den öffentlichen Dienst erbracht.
2. Die referenzierte Leistung umfasst die Implementierung der ausgeschriebenen Lösung mittels HA-Konzepten in einem Hochverfügbarkeitsumfeld.
3. Die referenzierte Leistung umfasst die Bereitstellung der Lösung für mindestens 20.000 Email-Konten. Die Menge kann nicht auf mehrere Referenzen aufgeteilt werden, sondern muss in ihrer Gesamtheit durch ein Referenzprojekt erfüllt werden.
4. Die referenzierte Leistung ist mittels Open-Source realisiert worden.
6.) Beschäftigtenzahlen im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist):
Gewichtung: 20
0 Punkte: Beschäftigtenzahl sinkt
5 Punkte: Beschäftigtenzahl stagniert
10 Punkte: Beschäftigtenzahl steigt
Stagnierend bedeutet, dass die Beschäftigtenzahl im jüngsten und ältesten Geschäftsjahr identisch ist. Steigend bedeutet, dass die Beschäftigtenzahl im jüngsten Geschäftsjahr die Beschäftigtenzahl des ältesten Geschäftsjahres übersteigt.
7.) Qualitätsmanagementmaßnahmen:
Gewichtung: 20
0 Punkte: keine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig vorhanden
10 Punkte: Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig vorhanden
Zuschlagskriterien sind Leistung und Preis gemäß Einfacher Richtwertmethode nach UfAB 2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügen.
1.) Vorhandensein Betriebshaftpflichtversicherung
2.) Umsatzentwicklung in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe auch Ziffer II.2.9)
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu
verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
1.) Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen liegt vor oder wird spätestens 14 Tage nach
Zuschlag vorgelegt: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Schadensfall bei doppelter
Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
1.) Erfahrung mit dem Auftragsgegenstand, Referenzen
2.) Entwicklung Personalzahlen im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich
3.) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
(Detaillierte Beschreibung in II.2.9)
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
1.) Referenzen
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus dem Kriterienkatalog ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben.
Es müssen zur Feststellung der Vergleichbarkeit zudem die beiden nachstehen-den Leistungsbestandteile nachgewiesen werden. Diese können gemeinsam in einem Referenzprojekt oder verteilt auf zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.
• Die Implementierung der ausgeschriebenen Lösung in Kunden-Rechenzentren muss bereits vorgenommen worden sein.
• Für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand muss 2nd/3rd-Level-Support-Leistungen für Kunden erbracht worden sein.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn
• es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde
• nicht vorzeitig beendet wurde .
2.) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement:
Der Bieter muss geeignete qualitätssichernde Maßnahmen einsetzen. Er muss den Einsatz durch eine eigene Anlage nachweisen, in der er seine qualitätssichernden Maßnahmen erläutert. Die Anlage darf maximal 2 DIN A4 Seiten umfassen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist eine gemeinsame Anlage einzureichen, aus der auch hervorgeht, welche/s Unternehmen welche/n Leistungsteil/e, der/die für das Qualitätsmanagement erforderlich ist/sind, ausführen wird.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags ein-gesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/
evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich
zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen
Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten,
ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt
dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/
Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum
Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich
der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen
hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende
Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der
Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt
Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle
bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern
unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ im Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält
sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle
Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen
für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerber/
Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist.
Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die
Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle
beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.