Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/231

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351564-45100889080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187fa056889-7e8dc43844175c8e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit

Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/231
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags

Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79900000 Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Studie hat zum Ziel, für das SMWA den aktuellen Umsetzungsstand bei der Dekarbonisierung und die im weiteren Verlauf anzunehmenden Transformationspfade für die sächsische Wirtschaft und speziell für ausgewählte Branchen aufzuzeigen. Dadurch soll ein Überblick über den Transformationsstand hin zur Klimaneutralität bei sächsischen Unternehmen gegeben und gleichzeitig die Wissensbasis für etwaige wirtschaftspolitische Empfehlungen zu wirtschaftspolitischen Eingriffsmöglichkeiten verbessert werden. Die Betrachtung der Transformationsaufgabe der Unternehmen der Energiewirtschaft ist nicht Gegenstand dieser Studie. Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Leistungen:

-Projektmanagement (B.I.): Die Leistung umfasst das Projektmanagement der Leistungen B.II. bis B.VII. der Leistungsbeschreibung/Vertragsunterlagen.

-Arbeitspaket (AP) Rahmenbedingungen der klimaneutralen Transformation (B.II.) - AP 1:

Dieses Arbeitspaket umfasst

-eine Umfeldanalyse hinsichtlich der wichtigsten rechtlich-politischen Rahmenbedingungen der Dekarbonisierung,

-eine Umfeldanalyse hinsichtlich der wichtigsten wirtschaftlichen Strukturdaten.

-Arbeitspaket Branchensteckbriefe (B.III.) - AP 2: Dieses Arbeitspaket umfasst eine Branchenbetrachtung anhand von Branchensteckbriefen mit einer Stärken-Schwächen-Analyse (Zwischenbericht).

Arbeitspaket Identifizierte branchenübergreifende Zukunftsfelder sowie Durchführung von Experten-Interviews (B.IV.) - AP 3: Dieses Arbeitspaket umfasst

-die Betrachtung der vom Auftraggeber definierten sowie ggf. vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Zukunftsfelder der Dekarbonisierung und

-die Durchführung von Experten-Interviews und Bewertung der Zukunftsfelder.

-Arbeitspaket "Studie zum Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade" (B.V.) - AP 4: Dieses Arbeitspaket umfasst

-die Darstellung der sächsischen Akteure und Netzwerke, die im Bereich der grünen Technologien gute Beispiele sind,

-die Identifikation potentieller Transformationspfade in den Fokusbranchen (AP 2) sowie

-die Darlegung der Treiber und Hemmnisse als Grundlage für eine erfolgreiche Transformation der sächsischen Wirtschaft

-Erstellung "Studie zum Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade".

-Arbeitspaket Öffentlichkeitsarbeit (B.VI.) - AP 5: Dieses Arbeitspaket umfasst

-die Durchführung von zwei Workshops und

-die Durchführung einer Konferenz.

Alle Teile sind zusammengefasst als eine Festpreisleistung definiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Dekarbonisierungspotenziale / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Veranstaltungskonzept für einen Workshop / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 17/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Abnahme der vertraglichen Leistungen. Die Angabe der Laufzeit unter II.2.7) erfolgt systembedingt und ist nicht verbindlich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung AEntG_MiLoG_AufenthG_SchwasrzArbG.docx, Erklärung_Angaben zum Bieter.docx, Erklärung Ausschlussgründe, (ggf) Erklärung_Bietergemeinschaft.docx, Erklärung_Datenschutz.docx, (ggf) Erklärung_Eignungsleihe.docx, Erklärung_Einhaltung_restriktiver_Maßnahmen_ggü_Russland. docx, Erklärung_Mindestentgelt.docx Erklärung_Referenzen.docx,

Erklärung_Lebensläufe.docx (ggf) Erklärung_Vergpflichtung_Unterauftragnehmer.docx, (ggf) Erklärung_Verzeichnis_Leistungen_Unterauftragnehmer.docx.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschlossen worden sind). Der AG überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Ferner prüft er das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Der AG schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann der AG Bieter in den dort genannten Fällen ausschließen. Zudem überprüft der AG die Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen: Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren mindestens jeweils 700.000 Euro (brutto) betragen hat. Mit dieser Regelung ist die Anforderung verbunden, dass der Bieter mindestens drei Geschäftsjahre am Markt ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten: Gutachten/ Studien zur Wirtschaftsstruktur Deutschlands oder mindestens eines Bundeslandes und Gutachten/ Studien zur Darstellung der Energie- und Emissionsdaten Deutschlands oder eines Bundeslandes. Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Der vorgesehene Projektleiter und dessen Vertreter müssen über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Dabei muss mindestens einer der beiden ein ingenieurwissenschaftliches oder wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Darüber hinaus hat mindestens einer der beiden innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe in einem vergleichbaren Projekt (Untersuchung zu Energie- und Emissionsdaten in der deutschen Wirtschaft) maßgeblich mitgewirkt. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren mindestens jeweils 700.000 Euro (brutto) betragen hat. Mit dieser Regelung ist die Anforderung verbunden, dass der Bieter mindestens drei Geschäftsjahre am Markt ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 10:10
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

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