Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/231
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]889080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit
Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags
Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade - Studie und Öffentlichkeitsarbeit
Die Studie hat zum Ziel, für das SMWA den aktuellen Umsetzungsstand bei der Dekarbonisierung und die im weiteren Verlauf anzunehmenden Transformationspfade für die sächsische Wirtschaft und speziell für ausgewählte Branchen aufzuzeigen. Dadurch soll ein Überblick über den Transformationsstand hin zur Klimaneutralität bei sächsischen Unternehmen gegeben und gleichzeitig die Wissensbasis für etwaige wirtschaftspolitische Empfehlungen zu wirtschaftspolitischen Eingriffsmöglichkeiten verbessert werden. Die Betrachtung der Transformationsaufgabe der Unternehmen der Energiewirtschaft ist nicht Gegenstand dieser Studie. Der Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Leistungen:
-Projektmanagement (B.I.): Die Leistung umfasst das Projektmanagement der Leistungen B.II. bis B.VII. der Leistungsbeschreibung/Vertragsunterlagen.
-Arbeitspaket (AP) Rahmenbedingungen der klimaneutralen Transformation (B.II.) - AP 1:
Dieses Arbeitspaket umfasst
-eine Umfeldanalyse hinsichtlich der wichtigsten rechtlich-politischen Rahmenbedingungen der Dekarbonisierung,
-eine Umfeldanalyse hinsichtlich der wichtigsten wirtschaftlichen Strukturdaten.
-Arbeitspaket Branchensteckbriefe (B.III.) - AP 2: Dieses Arbeitspaket umfasst eine Branchenbetrachtung anhand von Branchensteckbriefen mit einer Stärken-Schwächen-Analyse (Zwischenbericht).
Arbeitspaket Identifizierte branchenübergreifende Zukunftsfelder sowie Durchführung von Experten-Interviews (B.IV.) - AP 3: Dieses Arbeitspaket umfasst
-die Betrachtung der vom Auftraggeber definierten sowie ggf. vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Zukunftsfelder der Dekarbonisierung und
-die Durchführung von Experten-Interviews und Bewertung der Zukunftsfelder.
-Arbeitspaket "Studie zum Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade" (B.V.) - AP 4: Dieses Arbeitspaket umfasst
-die Darstellung der sächsischen Akteure und Netzwerke, die im Bereich der grünen Technologien gute Beispiele sind,
-die Identifikation potentieller Transformationspfade in den Fokusbranchen (AP 2) sowie
-die Darlegung der Treiber und Hemmnisse als Grundlage für eine erfolgreiche Transformation der sächsischen Wirtschaft
-Erstellung "Studie zum Stand der Dekarbonisierung der sächsischen Wirtschaft anhand ausgewählter Transformationspfade".
-Arbeitspaket Öffentlichkeitsarbeit (B.VI.) - AP 5: Dieses Arbeitspaket umfasst
-die Durchführung von zwei Workshops und
-die Durchführung einer Konferenz.
Alle Teile sind zusammengefasst als eine Festpreisleistung definiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Abnahme der vertraglichen Leistungen. Die Angabe der Laufzeit unter II.2.7) erfolgt systembedingt und ist nicht verbindlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung AEntG_MiLoG_AufenthG_SchwasrzArbG.docx, Erklärung_Angaben zum Bieter.docx, Erklärung Ausschlussgründe, (ggf) Erklärung_Bietergemeinschaft.docx, Erklärung_Datenschutz.docx, (ggf) Erklärung_Eignungsleihe.docx, Erklärung_Einhaltung_restriktiver_Maßnahmen_ggü_Russland. docx, Erklärung_Mindestentgelt.docx Erklärung_Referenzen.docx,
Erklärung_Lebensläufe.docx (ggf) Erklärung_Vergpflichtung_Unterauftragnehmer.docx, (ggf) Erklärung_Verzeichnis_Leistungen_Unterauftragnehmer.docx.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschlossen worden sind). Der AG überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Ferner prüft er das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Der AG schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann der AG Bieter in den dort genannten Fällen ausschließen. Zudem überprüft der AG die Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen: Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren mindestens jeweils 700.000 Euro (brutto) betragen hat. Mit dieser Regelung ist die Anforderung verbunden, dass der Bieter mindestens drei Geschäftsjahre am Markt ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 24 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten: Gutachten/ Studien zur Wirtschaftsstruktur Deutschlands oder mindestens eines Bundeslandes und Gutachten/ Studien zur Darstellung der Energie- und Emissionsdaten Deutschlands oder eines Bundeslandes. Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Der vorgesehene Projektleiter und dessen Vertreter müssen über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Dabei muss mindestens einer der beiden ein ingenieurwissenschaftliches oder wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Darüber hinaus hat mindestens einer der beiden innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe in einem vergleichbaren Projekt (Untersuchung zu Energie- und Emissionsdaten in der deutschen Wirtschaft) maßgeblich mitgewirkt. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren mindestens jeweils 700.000 Euro (brutto) betragen hat. Mit dieser Regelung ist die Anforderung verbunden, dass der Bieter mindestens drei Geschäftsjahre am Markt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363