Rahmenvertrag Schulserver Roll-Out und Bestandsdokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: R 5309/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schulserver Roll-Out und Bestandsdokumentation
Zum Gegenstand dieser Ausschreibung gehört die Unterstützung in Form einer Dienstleistung bei der Umsetzung vom anstehenden Server-Rollout und bei der Erstellung von Bestandsdokumentation / Netzwerkdokumentation an Schulen der Hansestadt Lübeck.
Stadtwerke Lübeck Digital GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Die Schulen der Hansestadt Lübeck sollen bis Ende 2024 jeweils mit lokalen Servern ausgestattet und in vorhandene Schulnetze integriert werden. (vgl.https://www.luebeck.de/de/stadtleben/familie-und-bildung/kinder-von-6 12/schule/medienentwicklungsplanung.html Standardisierung und Zentralisierung der Beschaffung von pädagogischer Schul-IT - "Kompendium Schul-IT").
Ab dem 2. Quartal 2023 bis Ende 2024 sollen ca. 40 Server an 40 - 45 Schulen ausgerollt werden. Erkenntnisse hierfür wurden in einem vorangegangenen PoC für 5 Schulen seitens des Auftraggebers (AG - Stadtwerke Lübeck Digital GmbH) generiert. An den Pilotschulen waren teilweise Netzwerkdokumentationen vorhanden in Form von Patchplänen, Schrankansichten und Erfassung von Netzwerkdosen. Diese Bestandsdokumentation existiert bisher für die verbleibenden 40 - 45 Schulen, wenn überhaupt, lückenhaft. Deshalb ist ein großer Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung die jeweilige initiale Bestandsdokumentation anhand vom Auftragnehmer (AN) beizusteuernden Muster.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Schulserver Roll-Out und Bestandsdokumentation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt-Nr. R 5309/23
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY63Y6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.