Stadt Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, Objektplanung HOAI § 34 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/23_opl
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.limbach-oberfrohna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, Objektplanung HOAI § 34
Sanierung Hort „Wirbelwind“, 09212 Limbach-Oberfrohna Hauptstraße 30 / OT Kändler, Objektplanung HOAI § 34
Limbach-Oberfrohna / OT Kändler, DE
Objektplanung HOAI § 34 für das Vorhaben Sanierung Hort „Wirbelwind“, 09212 Limbach-Oberfrohna Hauptstraße 30 / OT Kändler, Leistungsphasen: LPH 2-9 .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, Objektplanung HOAI § 34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meerane
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08393
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.