Bau und Lieferung eines Berge- und Abschleppfahrzeuges mit Bergearm und Unterfahrlift auf der Basis eines Kraftfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2022_01_111
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Lieferung eines Berge- und Abschleppfahrzeuges mit Bergearm und Unterfahrlift auf der Basis eines Kraftfahrzeuges
Bau und Lieferung eines Berge- und Abschleppfahrzeuges mit Bergearm und Unterfahrlift auf der Basis eines Kraftfahrzeuges
Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Tiergartenstraße 96, 01219 Dresden
Bau und Lieferung eines Berge- und Abschleppfahrzeuges mit Bergearm und Unterfahrlift auf der Basis eines Kraftfahrzeuges
Basisfahrzeug:
- 4-Achs-LKW-Fahrgestell mit zul. Gesamtgewicht: ca. 36.000 kg
- Fahrerhaus für 2 Mitarbeiter
- wassergekühlter Sechszylinder-Dieselmotor, Leistung mind. 360 KW
- mindestens Abgasnorm Euro 6 E
- Fahrzeugmaße: ca. 9.500 mm x max. 2.550 mm x max. 3.550 mm (LxBxH)
Aufbau Bergearm und Unterfahrlift:
- Unterfahrlift mit hydraulischem Ausschubarm, zweifach teleskopierbar
- Hub Last bis 30 t; maximal ausgefahren verfahrbar mind. 8 t
- Hydraulische Bergewinde mit automatischer Brems-und Entriegelungsfunktion
- funkferngesteuert mit Notausfunktion
- Zugkraft mind. 15 t
- Notstromaggregat AC 230 V
- Montageschraustock, dreh- und verschiebbar, montiert an der fahrbahnabgewandten Seite incl. Beleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bau und Lieferung eines Berge- und Abschleppfahrzeuges mit Bergearm und Unterfahrlift auf der Basis eines Kraftfahrzeuges
Ort: Rohrbach
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brechtel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie z. B. Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre digital archiviert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Downloadunter dem in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Fragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich elektronisch und in Schriftform über die Vergabeplattform zu stellen. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die der angegebenen Kontaktstelle danach vorliegen, nicht zu berücksichtigen und nicht zu beantworten.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Angebote, welche nicht auf dem letzten Stand der Vergabeunterlage erstellt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C6X16
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.