Rahmenvereinbaurung über die Instandhaltung von Kompressoren und Gebläsen (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816799-U63
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbaurung über die Instandhaltung von Kompressoren und Gebläsen (2 Lose)
Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Kompressoren und Gebläsen
Los 1: 6 Stück Typ Aerzen, 14 Stück Typ KAESER und 1 Stück Typ Schneider entsprechend Vorgaben der DWA (Merkblatt M 1000)
Los 2: 4 Stück Typ Schneider, 8 Stück Typ Aircraft, 4 Stück Typ ATLAS Copco, 1 Stück Typ Chicago, 1 Stück Typ COMPAIR, 1 Stück Typ PIONEER, 1 Stück Typ Stürmer AIRSTAR, 1 Stück Typ VEB Geraer Kompressorenwerk
Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Kompressoren und Gebläsen (2 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt / Culmitzsch
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
08301 Bad Schlema
Instandhaltung von 6 Stück Typ Aerzen, 14 Stück Typ KAESER und 1 Stück Typ Schneider entsprechend Vorgaben der DWA (Merkblatt M 1000)
Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Kompressoren und Gebläsen (2 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt / Culmitzsch
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
Instandhaltung von 4 Stück Typ Schneider, 8 Stück Typ Aircraft, 4 Stück Typ ATLAS Copco, 1 Stück Typ Chicago, 1 Stück Typ COMPAIR, 1 Stück Typ PIONEER, 1 Stück Typ Stürmer AIRSTAR, 1 Stück Typ VEB Geraer Kompressorenwerk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Kompressoren und Gebläsen (2 Lose)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Kompressoren und Gebläsen (2 Lose)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Triptis
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07819
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.