Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Produkte 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-05 DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Produkte 2023
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Produkten und Nutzungsrechten des Lizenzgebers Microsoft auf der Grundlage der jeweils gültigen Konditionenverträge abzuschließen.
Ziel ist es, einen Handelspartner zu gewinnen, der es dem SID sowie allen an diesem abzuschließenden Rahmenvertrag partizipierenden Abrufberechtigten ermöglicht, strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft zu schließen.
Sachsen
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Produkten und Nutzungsrechten des Lizenzgebers Microsoft auf der Grundlage der jeweils gültigen Konditionenverträge abzuschließen. Ziel ist es, einen Handelspartner zu gewinnen, der es dem SID sowie allen an diesem abzu-schließenden Rahmenvertrag partizipierenden Abrufberechtigten ermöglicht, strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft zu schließen.
Verlängerungsoption:
Eine optionale Verlängerung der Laufzeit des Vertrages bis zum 31.05.2027 ist möglich. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Produkte 2023
Postanschrift: Inselkammerstraße 12
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89200050400
Fax: +49 8921556834
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de