Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Produkte 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-05 DR

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1865571f99c-5365ac55fce6cfc8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Produkte 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-05 DR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48517000 IT-Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Produkten und Nutzungsrechten des Lizenzgebers Microsoft auf der Grundlage der jeweils gültigen Konditionenverträge abzuschließen.

Ziel ist es, einen Handelspartner zu gewinnen, der es dem SID sowie allen an diesem abzuschließenden Rahmenvertrag partizipierenden Abrufberechtigten ermöglicht, strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft zu schließen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 62 737 541.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
Hauptort der Ausführung:

Sachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Produkten und Nutzungsrechten des Lizenzgebers Microsoft auf der Grundlage der jeweils gültigen Konditionenverträge abzuschließen.

Ziel ist es, einen Handelspartner zu gewinnen, der es dem SID sowie allen an diesem abzu-schließenden Rahmenvertrag partizipierenden Abrufberechtigten ermöglicht, strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft zu schließen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 62 737 541.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine optionale Verlängerung der Laufzeit des Vertrages bis zum 31.05.2027 ist möglich. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7))

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:

1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

2. Stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar.

3. Geben Sie den Gesamtumsatz Ihres Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in Euro an.

4. Geben Sie die Umsatz Ihres Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Vertrieb von Microsoft-Produkten), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in Euro an.

5. Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1.000.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 4.:

Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf-trags muss im Jahr 2022 mind. 1.000.000 EUR betragen haben.

Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

6. Weisen Sie mindestens drei Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach.

Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte mit folgenden Inhalten:

• Auftraggeber mit vollständiger Anschrift

• Detaillierte Bezeichnung des Auftragsgegen-standes

• Lieferzeitraum

• Leistungsort

• Auftragswert oder Auftragsvolumen

Die Referenzprojekte müssen Rahmenverträge/-vereinbarungen sein, deren Inhalt hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang mit dieser Ausschreibung vergleichbar ist. Der Vertragsabschluss dieser Rahmenverträge/-vereinbarungen muss mindestens 1 Jahr zurückliegen (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe).

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.

7. Bitte bestätigen Sie, dass Sie über Mitarbeiter mit aktueller Microsoft-Qualifizierung zum Vertriebs-/ und Lizenzspezialisten im Außendienst verfügen.

8. Bitte bestätigen Sie, dass Sie über eine ausreichende Anzahl von Innendienst-Mitarbeitern (mindestens 2 Vollzeitäquivalente) im Auftragswesen verfügen.

9. Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt, um zu gewährleisten, dass ein Abrufberechtigter alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass ein Abrufberechtigter alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung (Status als Licensing Solution Partner (LSP) oder Enterprise Software Advisor (ESA)) oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis, insbesondere durch eine ununterbrochene Lizenzkette, geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 6.:

Mindestens drei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung werden mit den geforderten Inhalten vorgestellt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption nach Nr. II.2.7) beträgt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung - ausgehend von einem Laufzeitbeginn am 01.05.2023 - insgesamt 49 Monate. Das Ende "31.05." orientiert sich an den Laufzeiten der Konditionenverträge zwischen dem BMI und Microsoft. Das Übersteigen der "Laufzeitobergrenze" um 1 Monat ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/03/2023
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/02/2023

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