22D410038 - Dresdner Schloss, Sicherheitskonzept (1. BA), Objektplanung Gebäude und Innenräume

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.sib.sachsen.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
22D410038 - Dresdner Schloss, Sicherheitskonzept (1. BA), Objektplanung Gebäude und Innenräume
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 17: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 01067 Dresden

NUTS-Code DED2 Dresden

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die Planungsaufgabe umfasst die Fortschreibung der Sicherheitskonzepte für das Dresdner Schloss sowie die Umsetzung der sich ergebenden Maßnahmen. In Anbetracht der erhöhten Bedrohungslage wurden durch das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen „Baulich-technische und personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen“ für alle Bereiche des Dresdner Schlosses vorgelegt. Diese bilden die Grundlage für die in Abstimmung mit dem Bauherrn, dem Nutzer und den weiteren Planungsbeteiligten fortzuschreibenden Sicherheitskonzepte. Die sich ergebenden Ertüchtigungen oder Nachrüstungen der Sicherungsmaßnahmen sind federführend umzusetzen. Sicherheitstechnische, denkmalpflegerische und brandschutztechnische Belange sind dabei vertiefend zu bearbeiten. Fragen der Standsicherheit, der Bauklimatik, Funktionalität, Wartungskonzepte und die museale Nutzung sind ebenfalls zu beachten. Der Erhalt der ausgebauten und genutzten Raumsituationen ist bei der Planung zu beachten und bei möglichen Eingriffen sinngemäß/adäquat wiederherzustellen. Erarbeitung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes erfolgen durch die Objektplanung Gebäude in enger Abstimmung mit dem parallel dazu beauftragten TGA-Planer.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 34 ff. i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend des Vertrages (der Vertrag inkl. Anlagen wird den Bietern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Der Kostenrahmen beträgt 11,3 Mio. Euro brutto für die KG 300 und 7,6 Mio. Euro brutto für die KG 400.
Die maßgebenden Meilensteine des Projektes sind:
Projektstart (Leistungsbeginn): spätestens vier Wochen nach Beauftragung,
Vorlage einer prüffähigen EW-Bau: 12 Monate nach Beauftragung,
Gesamtfertigstellung: voraussichtl. im Jahr 2031.
Die Baumaßnahme ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ eingestuft. Weitere Unterlagen und weiterführende Informationen über die Baumaßnahme werden den Bietern daher erst im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 34 ff. i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 99 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe Nr. III.2.1).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Die Baumaßnahme ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ eingestuft. Während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags sind die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) in der jeweils gültigen Fassung sowie das Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) ist zu beachten vollumfänglich einzuhalten. Eine Nichtbeachtung kann die Auflösung des Vertrages beziehungsweise von Teilen des Vertrages zur Folge haben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind für den Bewerber und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV abzugeben. Hierzu ist für den Bewerber das Formblatt 125-AI EU einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, Leistungen an Dritte weiter zu vergeben (Unterauftragnehmer), ist für die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer das Formblatt 126-AI EU einzureichen .
Die vorstehend genannten Vorschriften wirken sich im Rahmen der Planung und Bauausführung insbesondere auf die Kommunikation, die Speicherung von Daten und die Verwahrung/Archivierung von Unterlagen aus. Die Arbeitsplätze und –mittel der Mitarbeiter am Projekt sind so vorzuhalten, dass die VS-NfD-Anforderungen erfüllt werden. Zur Kommunikation zwischen allen Beteiligten am Projekt ist die Software GnuPG VS-Desktop der Firma g10 code GmbH zu verwenden. Diese Software ist vom Bieter selbst zu erwerben (Vollversion ca. 275 Euro).
Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bietern sind mit dem Angebot die Führungszeugnisse für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Objektüberwacher einzureichen. Das Ausstellungsdatum der Führungszeugnisse darf zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Die vorzulegenden Führungszeugnisse dürfen keine Eintragungen enthalten.
Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Führungszeugnisse für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Objektüberwacher mit dem Angebot eingereicht werden. Dafür ist der Bewerberbogen (Formblatt 901-AI EU VS, Abschn. B, Ziff. 15) zu verwenden.
Im Auftragsfall nach Abschluss des Vergabeverfahrens sind die Führungszeugnisse für alle weiteren an der Planung und Ausführung des Auftrages beteiligten Personen einzureichen. Das Ausstellungsdatum darf zum Zeitpunkt der Abgabefrist (nach Abschluss des Vergabeverfahrens) nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Die vorzulegenden Führungszeugnisse dürfen keine Eintragungen enthalten.
Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Führungszeugnisse aller weiteren an der Planung und Ausführung des Auftrages beteiligten Personen im Auftragsfall nach Abschluss des Vergabeverfahrens eingereicht werden. Dafür ist der Bewerberbogen (Formblatt 901-AI EU VS, Abschn. B, Ziff. 16) zu verwenden.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG
Es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist, oder wer berechtigt ist, den akademischen Grad Diplom-Ingenieur Architektur zu führen mit Eintrag in eine Liste „Bauvorlageberechtigte Ingenieure“ oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer, und nach § 65 SächsBO Bauvorlageberechtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist durch Vorlage des Eintrags bei einer Architekten- oder Ingenieurkammer zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3) Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff. 3.3.) der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft “ den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
3.4) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG
Als Unterauftragnehmer ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist, oder wer berechtigt ist, den akademischen Grad Diplom-Ingenieur Architektur zu führen mit Eintrag in eine Liste „Bauvorlageberechtigte Ingenieure“ oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer, und nach § 65 SächsBO Bauvorlageberechtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist durch Vorlage des Eintrags bei einer Architekten- oder Ingenieurkammer zu führen.
Ist der Unterauftragnehmer eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) ALLGEMEINER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise).
Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
2) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung.
Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
4.) UNABHÄNGIGKEIT VON AUSFÜHRUNGS- UND LIEFERINTERESSEN:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5.) VERPFLICHTUNGSGESETZ:
Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
6.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: ERGÄNZEND ZU 2.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700.000 EUR/ netto gefordert.
ERGÄNZEND ZU 3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) ALLGEMEINER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der
letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise).
Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
2) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung.
Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
4.) UNABHÄNGIGKEIT VON AUSFÜHRUNGS- UND LIEFERINTERESSEN:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5.) VERPFLICHTUNGSGESETZ:
Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
6.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: ERGÄNZEND ZU 2.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700.000 EUR/ netto gefordert.
ERGÄNZEND ZU 3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Erklärung zu geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU VS) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU VS Referenzbogen). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 2 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN :
Erklärung zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt ). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
3.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt ) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
4.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.2.1 i.V.m. Nr. III.3.1 der Auftragsbekanntmachung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
ERGÄNZEND ZU 1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Zum Nachweis der Erfahrung bei vergleichbaren Planungsleistungen werden vom Bieter zwei Mindestreferenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
Mindestreferenz A:
a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Umbau / die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (Einzelkulturdenkmal).
b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI zusammenhängend erbracht.
c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
Mindestreferenz B:
a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein öffentliches Gebäude mit erhöhter technischer Ausstattung und Besucherverkehr (z.B. Museum, Ausstellungs-, Theater-, Oper-, Konzertgebäude oder vergleichbar).
b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI zusammenhängend erbracht.
c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
Sofern weitere Referenzen eingereicht werden, gelten für diese folgende Mindestanforderungen:
a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Umbau / die Sanierung von Gebäuden.
b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI zusammenhängend erbracht.
c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe des Referenzprojektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
Für Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird eine Punktebewertung gem. der den Vergabeunterlagen beiliegenden Matrix zur Bewertung der Eignungskriterien (Bewerberauswahl) vorgenommen.
Die eingereichten Projekte für die Referenzen A und B und ggf. weitere Referenzen (siehe Punktebewertung) können identisch sein, sofern die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Erklärung zu geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU VS) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU VS Referenzbogen). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 2 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
4.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.2.1 i.V.m. Nr. III.3.1 der Auftragsbekanntmachung.
Weitere erforderliche Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
ERGÄNZEND ZU 1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Zum Nachweis der Erfahrung bei vergleichbaren Planungsleistungen werden vom Bieter zwei Mindestreferenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
Mindestreferenz A:
a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Umbau / die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (Einzelkulturdenkmal).
b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI zusammenhängend erbracht.
c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
Mindestreferenz B:
a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein öffentliches Gebäude mit erhöhter technischer Ausstattung und Besucherverkehr (z.B. Museum, Ausstellungs-, Theater-, Oper-, Konzertgebäude oder vergleichbar).
b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI zusammenhängend erbracht.
c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
Sofern weitere Referenzen eingereicht werden, gelten für diese folgende Mindestanforderungen:
a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objekt-planung Gebäude und Innenräume für den Umbau / die Sanierung von Gebäuden.
b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI zusammenhängend erbracht.
c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe des Referenzprojektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
Für Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird eine Punktebewertung gem. der den Vergabeunterlagen beiliegenden Matrix zur Bewertung der Eignungskriterien (Bewerberauswahl) vorgenommen.
Die eingereichten Projekte für die Referenzen A und B und ggf. weitere Referenzen (siehe Punktebewertung) können identisch sein, sofern die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 65 SächsBO;
Erforderliche berufliche Befähigung siehe Nr. III.2.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

1. A2. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung. Gewichtung 60

2. A1. Projektorganisation . Gewichtung 20

3. A3. Projektmanagement. Gewichtung 10

4. A4. Angebotenes Gesamthonorar (Wertungshonorar). Gewichtung 10

IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
22D410038
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.6.2023 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Stufe 1 des Vergabeverfahrens) werden ausschließlich und kostenfrei unter www.sib.sachsen.de / Öffentliche Ausschreibungen / VS-Vergabe / 22D410038 Dresdner Schloss, Sicherheitskonzept (1. BA), Objektplanung Gebäude und Innenräume zum Download bereitgestellt:

Folgende Unterlagen stellt der Auftraggeber bereit:
01_Kennzettel
02_901-AI EU VS_Bewerberbogen
03_901R-AI EU VS_Referenzbogen
04_912-AI EU VS-B_Bewerbungsbedingungen
05_934-AI EU VS_Erklärung der Bieter-Arbeitsgemeinschaft
06_935-AI EU VS_Verzeichnis anderer Unternehmen
07_936-AI EU VS_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
08_125-AI EU VS_Sicherheitsauskunft Verpflichtungserklärung Teilnehmer
09_126-AI EU VS_Sicherheitsauskunft Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
10_Matrix Bewerberauswahl_2023-04-21
11_Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833.2014
Weitere Unterlagen werden den Bietern erst im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Stufe 2 des Vergabeverfahrens) zur Verfügung gestellt.
2.) Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auszudrucken und vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Teilnahmeanträge können ausschließlich SCHRIFTLICH an die unter Nr. I.1 benannte Kontaktstelle eingereicht werden. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Es ist der vom Auftraggeber erstellte Kennzettel zu benutzen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. elektronische Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen.
3 .1) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen Bewerberbogen mit ggf. geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag einreichen.
3.2) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss in Fällen von Eignungsleihe seinen eigenen Bewerberbogen und dessen Anlagen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne hierfür in Anspruch genommenen Unternehmen mit den verlangten Informationen und Unterlagen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3.3.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist für jedes Mitglied ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
4.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
5.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
7.) Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
8.) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.sib.sachsen.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.5.2023

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