Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP für die IFB Hamburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP für die IFB Hamburg
Die Aufgaben umfassen Wartung und Weiterentwicklung der eingesetzten SAP-Module und des ABAKUS-Kernbankensystems sowie eine systemseitige Beratungsleistung.
Die Leistungen werden in 2 Lose vergeben:
• Los 1 - Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP (ohne SAP Business Warehouse (BW))
• Los 2 - Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP BW
Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP (ohne SAP BW).
IFB am Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg.
Los 1 – Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP (ohne SAP BW)
Der Auftragnehmer ist im Vertragszeitraum für Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP (lokale Wartungs- und Weiterentwicklungsvorhaben) nach Weisung der IFB zuständig.
Wartungsaufgaben:
Der Auftragnehmer unterstützt die IFB im Vertragszeitraum bei der Wartung der im Einsatz befindlichen SAP-Systemmodule inkl. ABAKUS. Dazu gehören auch eventuelle SAP-/ABAKUS Releasewechsel. Eine umfassende Kenntnis der SAP-Entwicklungsumgebung wird vorausgesetzt. Darüber hinaus sollten Kenntnisse des ABAKUS-Kernels möglichst vorhanden sein.
Im Bereich der Wartung erwartet die IFB eine Betreuung als Second-Level-Support (vor Ort oder remote) sowie eine unterstützende Tätigkeit für die internen SAP-Systembetreuer/Entwickler.
Die Unterstützungsleistung im Bereich der Wartung umfasst nachstehende Aufgaben:
• Systemeinstellungen (Customizing)
• Erstellen und Warten von Reports
• Dokumentation der vorgenommenen Veränderungen (keine Deltadokumentation)
• Fehlerkorrekturen
• Fachliche Unterstützung bei der Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen (in Form von Beratung)
• Beratung für Systemweiterentwicklung und -ausgestaltung
• Unterstützung bei der Durchführung von Releasewechseln (SAP-Standard und ABAKUS)
• SAP-Betreuung der Schnittstellen zu externen Systemen, z.B. LMS (Loan Management Systems)
• Durchführung von Schulungen (Anwender und interne Systembetreuung)
• Unterstützung von IT und Fachabteilungen bei Sonderaufgaben
• Unterstützung im Zusammenhang mit der Rollen- und Rechteverwaltung
Begonnene Aktivitäten werden von denselben Ressourcen fertig gestellt. Die gesamte Kommunikation mit der IFB hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Der Bedarf wird auf ca. 800 - 1000 PT p.a. je nach Umfang der Weiterentwicklung und der Projekttätigkeit geschätzt. Nach Losen aufgeteilt wird das Auftragsvolumen für Los 1 bei ca. 800 PT p.a. liegen.
Ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
Für das Los 1 wird eine Höchstmenge von 3200 PT über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren festgesetzt. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Die Rahmenvereinbarung zu Los 1 wird mit bis zu 4 Auftragnehmern geschlossen.
Die einzelnen Unterstützungsleistungen werden im Falle eines Rahmenvertragsabschlusses mit mehreren Bietern, unter Berücksichtigung der Qualifikation und Verfügbarkeit vergeben. Hierbei findet anschließend für die konkreten Tätigkeiten ein Miniwettbewerb zwischen den Vertragspartnern statt. Abruf von Unterstützungsleistungen aus der Rahmenvereinbarung
Bei Einzelabrufen gelten ausschließlich die folgenden Zuschlagskriterien:
• Verfügbarkeit / frühestmöglicher Beginn der Unterstützungsleistung
• Qualifikation des jeweils für die Durchführung der Unterstützungsleistung geplanten Personals des Rahmenvertragspartners
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien kann von Einzelabruf zu Einzelabruf variieren, wird aber in jedem Fall bei Versand der Leistungsbeschreibung bekannt gegeben.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die Gestaltung der Teilnahmeunterlagen sowie der Etablierung am Markt vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden max. 8 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 8 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 8. und 9. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Die Teilnahme des geplanten Personals im Verhandlungsgespräch muss bei der Erstellung des Angebotes Berücksichtigung finden. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach dem Teilnahmewettbewerb statt. Die Verhandlungsgespräche werde voraussichtlich in KW 34./35.2023 durchgeführt.
Los 2 – Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP BW.
IFB am Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg.
Los 2 – Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP BW
Der Auftragnehmer ist im Vertragszeitraum für Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP-BW (Wartungs- und Weiterentwicklungsvorhaben) nach Weisung der IFB zuständig.
Wartungsaufgaben
Der Auftragnehmer unterstützt die IFB im Vertragszeitraum bei der Wartung des SAP-BW. Dazu gehören auch eventuelle SAP-Releasewechsel. Eine umfassende Kenntnis der SAP-Entwicklungsumgebungen wird vorausgesetzt. Darüber hinaus sollten Kenntnisse des CML-Standards möglichst vorhanden sein.
Im Bereich der Wartung erwartet die IFB eine Betreuung als Second-Level-Support (vor Ort oder remote) sowie eine unterstützende Tätigkeit für die internen SAP-Systembetreuer/Entwickler.
Die Unterstützungsleistung im Bereich der Wartung umfasst nachstehende Aufgaben:
• ETL, Extraktion, Transformation, Laden, also die Bereitstellung von Quellsystemdaten im BW inkl. Bewirtschaftung
• Modellierung von Datenflüssen in den BW eigenen Entwicklungsobjekten InfoObject, Hierarchien, DataStoreObject,
ggf. InfoCube, etc.
• Bereitstellung von Auswertungsräumen
• Datenzugriff mittels QueryDesigner
• Dokumentation der vorgenommenen Veränderungen (keine Deltadokumentation)
• Fehlerkorrekturen
• Fachliche Unterstützung bei der Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen (in Form von Beratung)
• ggf. Entwicklung neuer Reports
• Beratung für Systemweiterentwicklung und -ausgestaltung
• Unterstützung bei der Durchführung von Releasewechseln
• Unterstützung bei der Überwachung der Prozesskettenläufe
• Durchführung von Schulungen (Anwender und interne Systembetreuung)
• Unterstützung von IT und Fachabteilungen bei Sonderaufgaben
Begonnene Aktivitäten werden von denselben Ressourcen fertig gestellt. Die gesamte Kommunikation mit der IFB hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Der Bedarf wird auf ca. 800 - 1000 PT p.a. je nach Umfang der Weiterentwicklung und der Projekttätigkeit geschätzt. Nach Losen aufgeteilt wird das Auftragsvolumen für Los 2 bei ca. 150 PT p.a. liegen.
Für das Los 2 wird eine Höchstmenge von 600 PT über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren festgesetzt. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
Die Rahmenvereinbarung zu Los 2 wird mit bis zu 2 Auftragnehmern geschlossen.
Die einzelnen Unterstützungsleistungen werden im Falle eines Rahmenvertragsabschlusses mit mehreren Bietern, unter Berücksichtigung der Qualifikation und Verfügbarkeit vergeben. Hierbei findet anschließend für die konkreten Tätigkeiten ein Miniwettbewerb zwischen den Vertragspartnern statt. Abruf von Unterstützungsleistungen aus der Rahmenvereinbarung
Bei Einzelabrufen gelten ausschließlich die folgenden Zuschlagskriterien:
• Verfügbarkeit / frühestmöglicher Beginn der Unterstützungsleistung
• Qualifikation des jeweils für die Durchführung der Unterstützungsleistung geplanten Personals des Rahmenvertragspartners
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien kann von Einzelabruf zu Einzelabruf variieren, wird aber in jedem Fall bei Versand der Leistungsbeschreibung bekannt gegeben.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die Gestaltung der Teilnahmeunterlagen sowie der Etablierung am Markt vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden max. 4 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 4 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Die Teilnahme des geplanten Personals im Verhandlungsgespräch muss bei der Erstellung des Angebotes Berücksichtigung finden. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach dem Teilnahmewettbewerb statt. Die Verhandlungsgespräche werde voraussichtlich in KW 34./35.2023 durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020- 2022)
4. Los 1 - Beratung und Unterstützung im Umfeld SAP (ohne SAP BW)
Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren ( hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022)
4a. Los 2: Beratung und Unterstützung im SAP BW)
Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren ( hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022)
5. Darstellung zur Etablierung des Unternehmens unter Angabe der Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, Ausfallwahrscheinlichkeit, Risikoeinschätzung, ...)
Wesentlich ist hier folgendes:
- Umfang der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
- Art und Inhalt der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
- Bezug (Relevanz) der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte 2027.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19. Juni 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 8 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 28. Juli 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
9. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung)
10. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 34./35. KW 2023 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de