Beschaffung von Komponenten der Softwarelösung „Orchestra eHealth Suite“ zum weiteren Ausbau einer bestehenden Interoperabilitätsplattform
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Komponenten der Softwarelösung „Orchestra eHealth Suite“ zum weiteren Ausbau einer bestehenden Interoperabilitätsplattform
Beschaffung von Komponenten der Softwarelösung „Orchestra eHealth Suite“ der Firma „x-tention Informationstechnologie GmbH“ zum Ausbau einer bestehenden Interoperabilitätsplattform sowie Beschaffung von diesbezüglichen Pflegeleistungen und Dienstleistungen
Beschaffung von Komponenten der Softwarelösung „Orchestra eHealth Suite“ der Firma „x-tention Informationstechnologie GmbH“ zum Ausbau einer bestehenden Interoperabilitätsplattform / zum weiteren Aufbau eines Patientenportals als Bestandteil dieser Interoperabilitätsplattform sowie Beschaffung von diesbezüglichen Pflegeleistungen und Dienstleistungen (Leistungen im Zusammenhang mit
der Implementierung sowie sog. Betriebsleistungen (Managed Services)) von der Firma „x-tention Informationstechnologie GmbH“
- Erhöhung Lizenzvolumen
Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz i. V. m. Krankenhausstrukturfondsverordnung
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen „x-tention Informationstechnologie GmbH“ in Betracht. Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung von Komponenten der Software-Lösung „Orchestra eHealth Suite“ sowie von diesbezüglichen Pflege- und Dienstleistungen von der "x-tention Informationstechnologie GmbH" eine anforderungsgerechte Nutzung/einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (§ 14 Abs. 6 VgV).
Gemäß den IT-Strategien des Auftraggebers sollte eine Interoperabilitätsplattform geschaffen werden, welche den Austausch von medizinischen Versorgungsdaten zwischen dem Auftraggeber und Patient*innen, Tochterunternehmen des Auftraggebers, Ein- und Zuweisern, nachgelagerten Leistungserbringern sowie der Datenbereitstellung für Forschungszwecke dient. Seit November 2019 arbeitet der Auftraggeber daher an einer solchen Interoperabilitätsplattform bzw. baut diese auf. Bisher sind bereits erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in den Aufbau dieser Interoperabilitätsplattform geflossen. Mit dem Ausbau dieser Interoperabilitätsplattform befindet sich auch bereits ein Patientenportal im Aufbau, welches bereits nach seiner ursprünglichen Ausrichtung von 2019 mindestens große Teile des Fördertatbestandes gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV erfüllen kann. Eine Neuanschaffung eines Patientenportals parallel zur bestehenden Interoperabilitätsplattform kommt daher nicht in Betracht.
Hinzu kommt, das nur durch den weiteren Ausbau der bestehenden Interoperabilitätsplattform durch die Beschaffung weiterer Komponenten der bereits etablierten Software-Lösung „Orchestra eHealth Suite“ auch die Erfüllung von zwingenden spezifischen Anforderungen des Auftraggebers an ein Patientenportal als Bestandteil einer Interoperabilitätsplattform gewährleistet werden kann. Folgende zwingende spezifische Anforderungen des Auftraggebers an ein Patientenportal als Bestandteil einer Interoperabilitätsplattform bestehen:
- Webanwendung und mobile Applikation
- On-Premise-Installation
- Konsumtion von Daten aus den Systemen "ORBIS" des Auftraggebers und „x.vianova“ eines Tochterunternehmens des Auftraggebers und Darstellung in einer gemeinsamen Plattform
- Integration der beim Auftraggeber im Einsatz befindlichen Lösung "E-ConsentPro"
- digitale zur Verfügungstellung des sogenannten "broad consent“/Bereitstellung klinischer Daten auch für die Forschung
- Schnittstelle zwischen der Interoperabilitätsplattform und der beim Auftraggeber bereits etablierten Software-Lösung „Pflegeplatzmanager“:
Diesbezügliche Pflege- und Dienstleistungen können nur durch den Hersteller „x-tention Informationstechnologie GmbH“ selbst erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Punkt VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/