Lieferung von Druckerpapier für das Thüringer Finanzministerium, die zwölf Thüringer Finanzämter und das Thüringer Landesamt für Finanzen Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B040/2022 Z2.41

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesamt für Finanzen
Postanschrift: Steigerstraße 24
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzen.thueringen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Druckerpapier für das Thüringer Finanzministerium, die zwölf Thüringer Finanzämter und das Thüringer Landesamt für Finanzen

Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B040/2022 Z2.41
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) - im Folgenden Arbeitgeber genannt - vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 VgV die Lieferung von Druckerpapier für 14 Behörden an 20 Dienststellen im Freistaat Thüringen.

Die Leistung umfasst die Lieferung der unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführten Papiersorten und Größen an die in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Lieferadressen und Ansprechpartner aufgeführten 20 Bedarfsstellen des Freistaates Thüringen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 450 419.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

FA Altenburg, Wenzelstraße 45, 04600 Altenburg

FA Eisenach, Ernst-Thälmann-Straße 70, 99817 Eisenach

FA Erfurt, August-Röbling-Straße 10, 99091 Erfurt

FA Gera, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera

FA Gotha, Reuterstraße 2a, 99867 Gotha

FA Ilmenau, Wallgraben 1, 98693 Ilmenau

FA Jena, Leutragraben 8, 07743 Jena

FA Mühlhausen, Martinistraße 22, 99974 Mühlhausen

FA Pößneck, Gerberstraße 65, 07381 Pößneck

FA Sondershausen, Schillerstraße 6, 99706 Sondershausen

FA Sonneberg, Köppelsdorfer-Straße 86, 96515 Sonneberg

FA Suhl, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl

TLF, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt

TLF, Ludwig-Erhard-Ring 1, 99099 Erfurt

TLF, Abteilung Bezüge Erfurt, Leipziger Straße 71, 99085 Erfurt

TLF, Abteilung Bezüge Nordhausen, Freiherr-vom-Stein-Str. 33, 99734 Nordhausen

TLF, Beihilfestelle, Ernst-Toller-Straße 14, 07545 Gera

TLF, Regelung offener Vermögensfragen, Puschkinplatz 7, 07545 Gera

TLF, Nebenstelle Suhl, Friesenstraße 9, 98529 Suhl

TFM, Ludwig-Erhard-Ring 7, 99099 Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung umfasst die Lieferung der unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführten Papiersorten und Größen an die in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Lieferadressen und Ansprechpartner aufgeführten 20 Bedarfsstellen des Freistaates Thüringen.

Die anzubietenden Papiersorten müssen folgende Anforderungen erfüllen:

- Recyclingpapier aus 100 % Altpapier;

- Ausgezeichnet mit dem Blauen Engel RAL-ZU 14;

- Geeignet für den Duplex-Gebrauch mit allen handelsüblichen Druckern, Kopierern und Faxgeräten (EN 12281);

- Alterungsbeständig nach DIN 6738, LDK 24-85;

- Grammatur 80g/m²;

- ISO 100 bzw. 135 CIE für weißes Papier.

Bei den vorab genannten Parametern handelt es sich um Ausschlusskriterien. Schon das Nichterfüllen einer der Mindestforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Der Auftraggeber fordert Musterblätter (weiß) ab. Weiterhin kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung der Papiersorten (jeweils à 500 Blatt) verlangen. Diese hat innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung im Dienstgebäude des Thüringer Landesamt für Finanzen, Steigerstraße 24 in 99096 Erfurt vorzuliegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 041-121801
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: O1080B040/2022 Z2.41
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Druckerpapier für das Thüringer Finanzministerium, die zwölf Thüringer Finanzämter und das Thüringer Landesamt für Finanzen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Igepa Großhandel GmbH
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 450 419.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 388 689.26 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer in Formblatt E-Angaben zur Eignung im Vergabeverfahren anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3) - Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Thüringen, Thüringer Landesverwaltungsamt, Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessierte Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der ausschreibenden Stelle dem TLF zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der ausschreibenden Stelle dem TLF über die Vergabeplattform geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die ausschreibende Stelle.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2023

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