Lieferung von Druckerpapier für das Thüringer Finanzministerium, die zwölf Thüringer Finanzämter und das Thüringer Landesamt für Finanzen Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B040/2022 Z2.41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzen.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Druckerpapier für das Thüringer Finanzministerium, die zwölf Thüringer Finanzämter und das Thüringer Landesamt für Finanzen
Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) - im Folgenden Arbeitgeber genannt - vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 VgV die Lieferung von Druckerpapier für 14 Behörden an 20 Dienststellen im Freistaat Thüringen.
Die Leistung umfasst die Lieferung der unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführten Papiersorten und Größen an die in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Lieferadressen und Ansprechpartner aufgeführten 20 Bedarfsstellen des Freistaates Thüringen.
FA Altenburg, Wenzelstraße 45, 04600 Altenburg
FA Eisenach, Ernst-Thälmann-Straße 70, 99817 Eisenach
FA Erfurt, August-Röbling-Straße 10, 99091 Erfurt
FA Gera, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera
FA Gotha, Reuterstraße 2a, 99867 Gotha
FA Ilmenau, Wallgraben 1, 98693 Ilmenau
FA Jena, Leutragraben 8, 07743 Jena
FA Mühlhausen, Martinistraße 22, 99974 Mühlhausen
FA Pößneck, Gerberstraße 65, 07381 Pößneck
FA Sondershausen, Schillerstraße 6, 99706 Sondershausen
FA Sonneberg, Köppelsdorfer-Straße 86, 96515 Sonneberg
FA Suhl, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
TLF, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
TLF, Ludwig-Erhard-Ring 1, 99099 Erfurt
TLF, Abteilung Bezüge Erfurt, Leipziger Straße 71, 99085 Erfurt
TLF, Abteilung Bezüge Nordhausen, Freiherr-vom-Stein-Str. 33, 99734 Nordhausen
TLF, Beihilfestelle, Ernst-Toller-Straße 14, 07545 Gera
TLF, Regelung offener Vermögensfragen, Puschkinplatz 7, 07545 Gera
TLF, Nebenstelle Suhl, Friesenstraße 9, 98529 Suhl
TFM, Ludwig-Erhard-Ring 7, 99099 Erfurt
Die Leistung umfasst die Lieferung der unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführten Papiersorten und Größen an die in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Lieferadressen und Ansprechpartner aufgeführten 20 Bedarfsstellen des Freistaates Thüringen.
Die anzubietenden Papiersorten müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Recyclingpapier aus 100 % Altpapier;
- Ausgezeichnet mit dem Blauen Engel RAL-ZU 14;
- Geeignet für den Duplex-Gebrauch mit allen handelsüblichen Druckern, Kopierern und Faxgeräten (EN 12281);
- Alterungsbeständig nach DIN 6738, LDK 24-85;
- Grammatur 80g/m²;
- ISO 100 bzw. 135 CIE für weißes Papier.
Bei den vorab genannten Parametern handelt es sich um Ausschlusskriterien. Schon das Nichterfüllen einer der Mindestforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Der Auftraggeber fordert Musterblätter (weiß) ab. Weiterhin kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung der Papiersorten (jeweils à 500 Blatt) verlangen. Diese hat innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung im Dienstgebäude des Thüringer Landesamt für Finanzen, Steigerstraße 24 in 99096 Erfurt vorzuliegen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Kalenderjahr, bis zum 30.Juni 2025.
Es sei denn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer erklärt in Textform mit einer Frist von vier Monaten zum 30. Juni des jeweiligen Jahres die Kündigung des Vertrages. Gegebenenfalls erforderliche Preisanpassungen sind spätestens vier Monate vor Vertragsende vorab mit dem Auftraggeber unter Vorlage von entsprechenden Unterlagen (z.B. Preiserhöhungen von Lieferanten) abzustimmen. Kommt keine Einigung zu Stande, endet der Vertrag am 30.6. des jeweiligen Jahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen (siehe Formblatt_E__Angaben_zur_Eignung_im_Vergabeverfahren)
1. Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister. Erklärung,
a) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern.
b) dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist ein aktueller Handelsregisterauszug dem Angebot beizufügen (zum Datum der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate).
2. Erklärung Eintragung ins Berufsregister. Erklärung,
a) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Berufsregister verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern.
b) dass der Bieter im Berufsregister eingetragen ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist ein aktueller Auszug aus dem Berufsregister beizufügen (am Datum der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate).
Hinweis: Bei Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen (siehe Formblatt_E__Angaben_zur_Eignung_im_Vergabeverfahren)
1. Eigenerklärung Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Erklärung,
a) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
b) dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Zum Nachweis dieser Erklärung ist auf Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen und ein Nachweis einer Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, vorzulegen.
5. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist eine Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.
Einzureichende Unterlagen:
1. Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen sind durch das vollständig ausgefüllte Formblatt R-Referenzen nachzuweisen.
AN des eingereichten Referenzauftrags können folgende Beteiligte sein:
- der Bieter,
- ein Mitglied der Bietergemeinschaft,
- ein Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formblatt einzureichen.
Die Felder sind vollständig und wahrheitsgemäß anzukreuzen bzw. auszufüllen.
Der AG behält sich vor, die benannten Referenzen zu prüfen, auch in Hinblick auf die Zufriedenheit des Vertragspartners, der Qualität der erbrachten Leistung sowie der Vertrags- und Termintreue und Zuverlässigkeit.
Es sind mit dem Angebot drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Nennung des Auftraggebers mit konkreten Ansprechpartner/E-Mail-Adresse/Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
2. Eigenerklärung zu sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigten insgesamt (siehe Formblatt_E__Angaben_zur_Eignung_im_Vergabeverfahren)
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigter-Vollzahläquivalent-in den Jahren 2020, 2021, 2022.
Einzureichende Unterlagen:
1. Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiloG (siehe Formblatt_M__Erklärung_nach_§19_Abs.3_Mindestlohngesetz).
Bieter müssen erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 MiLoG nicht vorliegen.
Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 105a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Formblatt_E__Angaben_zur_Eignung_im_Vergabeverfahren).
Erklärung,
a) dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen. ACHTUNG: Soweit der Bieter diese Erklärung nicht vorbehaltslos abgeben kann, muss er auf einem gesonderten, von ihm selbst erstellten Dokument dazu machen, welche Verfehlungen er begangen hat und ob/welche Maßnahmen der Bieter zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für ihn die Zuverlässigkeit hergestellt wurde oder die ihm zuzurechnen sind. Dadurch soll dem Auftraggeber ermöglicht werden, darüber zu entscheiden, wie mit dem Angebot zu verfahren ist.
b) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs.1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs.2 und Abs.3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AentG) nicht vorliegen.
Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3. Bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt BGE)
4. Bei Unteraufträgen und Eignungsleihe (mit oder ohne Unteraufträge) sind die Formblätter UA und VNU ausgefüllt einzureichen.
5. Erklärung in Bezug auf die Sanktionen in Verbindung mit den russischen Angriffskrieg (Formblatt_Eigenerklärung-VO-2022-833).
Abschnitt IV: Verfahren
99099 Erfurt, Steigerstraße 24
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer in Formblatt E-Angaben zur Eignung im Vergabeverfahren anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3) - Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessierte Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der ausschreibenden Stelle dem TLF zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der ausschreibenden Stelle dem TLF über die Vergabeplattform geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die ausschreibende Stelle.