Sanierung Studentenwohnheim Gerokstraße 38, 01307 Dresden, Deutschland / Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 23-OV-027/8112
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Studentenwohnheim Gerokstraße 38, 01307 Dresden, Deutschland / Innentüren
Sanierung Studentenwohnheim Gerokstraße 38, 01307 Dresden, Deutschland / Los: Innentüren
Dresden, DE
Los 100 Innentüren:
Tischlerarbeiten
Innentüren Holz / Stahl:
- 128 St WET, T30-RS
- 168 St Zimmertüren, SSK 1
- 130 St Badtüren
- 35 St Technik- / Nebenraumtüren, T30 / T30-RS
- 5 St Türen Gemeinschaftsbereiche, T30-RS
Innen- / Außentüren Stahl:
- 25 St Keller- / Drempeltüren, z.T. T30 / T30-RS
- 2 St Außentüren
Zwischentermine: 01.03.2024 (Zargen 16.-11. Geschoss); 29.03.2024 (Zargen 10.-02. Geschoss ); 19.04.2024 (Zargen 01.-00. Geschoss ).
Die Erbringung der Vertragsleistung an der Baustelle bis zur Abnahmereife erfolgt mit Unterbrechungen im vor gennannten Zeitrahmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet zur Erbringung seiner Leistungen, in zwei Tages-schichten (Gesamtarbeitszeit 08:00 Uhr bis 22.00 Uhr) sowie an Samstagen zu arbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle – gem. VOB/ A - § 6aEU
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Verdingungsunterlagen bei.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Verdingungsunterlagen bei.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Referenzen (Leistungen vergleichbarer Objekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18 in 01069 Dresden
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besonderheiten: Zur Absicherung seines wirtschaftlichen Angebotspreises sowie einer, ggf. auch mehrfacher und langfristigen Materialvorhaltung/en wird/werden dem Auftragnehmer Vorauszahlung/en unter Beachtung § 16 Abs. 2 VOB/B angeboten.
- Formblatt 211 EU unter Punkt 2 Kommunikation: Zusatzinformationen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist angefragt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
entsprechend der Regelungen in § 160 GWB