Erbringen von regelmäßig wiederkehrenden Kurierdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 08KD/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lua.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringen von regelmäßig wiederkehrenden Kurierdienstleistungen
Erbringen von regelmäßig wiederkehrenden Kurierdienstleistungen zwischen den Gesundheitsämtern/Lebensmittelüberwachungsämtern (GÄ/LÜVÄ) der beteiligten Landkreise des Freistaats Sachsen und der LUA sowie zwischen den Standorten der LUA
Landkreise des Freistaats Sachsen und Standorte des Auftraggebers in Chemnitz, Dresden und Leipzig
Erbringen von regelmäßig wiederkehrenden Kurierdienstleistungen zwischen den Gesundheitsämtern/Lebensmittelüberwachungsämtern (GÄ/LÜVÄ) der beteiligten Landkreise des Freistaats Sachsen und der LUA sowie zwischen den Standorten der LUA sowie zwischen den Standorten der LUA in Chemnitz, Dresden, Leipzig
Das Hauptangebot/VARIANTE A umfasst die Beteiligung von 8 Landkreisen des Freistaats Sachsen (insgesamt 39 Anfahrt-/Abholstellen).
Das optionale Hauptangebot/VARIANTE B umfasst die Beteiligung von 9 Landkreisen des Freistaats Sachsen (insgesamt 43 Anfahrt-/Abholstellen).
Die Entscheidung, welche Variante Vertragsbestandteil wird, soll im Ergebnis der Prüfung/Wertung der Angebote sowie in Abstimmung mit dem betroffenen Landkreis getroffen werden (Wahlmöglichkeit des Auftraggebers).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
mindestens eine Referenz über früher ausgeführte, mit dem Auftrag vergleichbare Dienstverträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, Leistungszeitpunkts und Auftragnehmers;
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]