CAU zu Kiel Bremerskamp Infrastrukturplanung - Neubau einer Energiezentrale Referenznummer der Bekanntmachung: 22D00821
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
CAU zu Kiel Bremerskamp Infrastrukturplanung - Neubau einer Energiezentrale
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI, §33 ff, Lph. 1-9
Kiel
Auf dem Baufeld 5A im Bremerskamp soll eine Energiezentrale entstehen, die die vielfältigen Energiebedarfe der Labor-, Instituts- und Wohngebäude sowie von einer Mensa abdecken soll.
Die Energieversorgung des Quartiers soll weitgehend CO¬2-neutral erfolgen, teilweise sollen auch angrenzende Bestandsgebäude eingebunden werden. Das hierfür erforderliche Nahwärme- und Kältenetz soll in der Energiezentrale zusammengeführt werden, um eine Energieverschiebung (Abwärmenutzung) im Quartier zu ermöglichen. Erzeuger für Wärme und Kälte (Wärmepumpen) sollen das Quartier von dieser Zentrale aus versorgen, um die Synergien der unterschiedlichen Gebäudetypen für einen klima- und ressourcenschonenden Betrieb zu erschließen.
Es ist vorgesehen, dass die Energiezentrale von 6 Mitarbeitenden des Gebäudemanagements der CAU betrieben wird, die zugleich auch die neuen Gebäude auf dem Bremerskamp mitbetreuen werden.
Die Energiezentrale wird eine Technikfläche von ca. 1000 m² umfassen. Daraus ergeben sich rund 1.500 m² BGF. Diese ist aufgeteilt auf 3 Geschosse (UG – 1. OG) sowie Rückkühler auf dem Dach. Insbesondere werden Büro, Aufenthaltsräume und Werkstätten benötigt (ca. 127 m²) sowie Duschen, Umkleide und WC-Räume (ca. 63 m²) für die Mitarbeiter. Die reine Technikfläche der Energiezentrale wird ca. 757 m² betragen.
Bei der baulichen Umsetzung soll ein hoher Wert auf Nachhaltigkeit gelegt werden. Im Zuge der Quartiersentwicklung Bremerskamp werden diesbezüglich Kriterien aufgestellt, die umgesetzt werden sollen.
Besonderes Augenmerk muss auf die zu verwendenden Materialien gelegt werden. Das Land möchte, sofern technische möglich, recycelte, recyclingfähige und nachwachsende Baustoffe standardmäßig verwenden. Aber auch die Fassadengestaltung wird über das normale Maß, welches ansonsten bei einer Energiezentrale als Funktionsgebäude mit meist untergeordneter Bedeutung anliegt, hinausgehen. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Biodiversität im Quartier ist auch eine Fassadenbegrünung eine mögliche Option.
Zudem muss bei der Planung der Energiezentrale berücksichtigt werden, dass an diesen Baukörper ab ca. 2029 das Rechenzentrum für den Bremerskamp angebaut werden soll. Es muss also im Zuge der Planung der Energiezentrale eine Gebäudeabmessung gefunden werden, die eine gute Kompatibilität für die spätere Einbindung des Rechenzentrums darstellt. Hierbei ist Recherchearbeit im Hinblick auf aktuelle Grundrissgestaltungen von Rechenzentren erforderlich.
Im neuen Campusteil Bremerskamp gehen mit dem CeTEB, dem Studentischen Wohnen an der Leibnizstraße und dem MRI, sowie dem Verfügungsgebäude 1 in den Jahren 2025 – 2026 die ersten Gebäude in Betrieb. Diese sollen aus dem Versorgungsnetz insbesondere mit Wärme, aber auch mit Kälte versorgt werden, welche in der Energiezentrale dem Netz bereitgestellt werden soll.
Daher ist eine Inbetriebnahme der Energiezentrale möglichst bis Mitte 2025 erforderlich, um eine Vielzahl von Interimslösungen der Versorgung zu vermeiden.
Ein verantwortliches Schnittstellenmanagement für einen reibungslosen Planungsablauf wird vorausgesetzt.
Wesentliche Nutzerforderung:
- Nachhaltige Gebäudehülle
- Klimaschutz/Klimaneutralität
- Gestaltungsqualität Baukörper u. Fassade (transparente Technik)
- Kreislaufwirtschaft
- Innovative Energiekonzepte
- Verantwortliches Schnittstellenmanagement
- Anbindung des Gebäudekörpers an das später folgende Rechenzentrum
Im Rahmen der LpH 2 nach HOAI wird die Hochbauplanung der Neubauten im BK der Stadt Kiel in einem Workshop präsentiert werden, um bei städtebaulichen und gestalterischen Belangen Übereinstimmung zu erlangen.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121003639 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CAU zu Kiel Bremerskamp Infrastrukturplanung - Neubau einer Energiezentrale
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 10.11.2022 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121003639 veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de