Polizeirevier Werdau, Erweiterung , 21O90026-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21O90026
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeirevier Werdau, Erweiterung , 21O90026-2
Polizeirevier Werdau, Erweiterung
PR Werdau, Gerhard-Weck-Straße 9, 08412 Werdau
Fliesenlegerarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Polizeirevier Werdau, Erweiterung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesenbad
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fliesenlegerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesenbad
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09488
Land: Deutschland
Die notwendigen zusätzlichen Leistungen (Besondere Leistungen gem. VOB/C DIN 18352), welche Bestandteil der 2. Nachtragsvereinbarung sind, sind auf die vorhandene Bestandsbausubstanz und Nutzerforderungen zurückzuführen sowie auf die veränderte Ausführung nach Angaben der Fachplaner insb. im Verwahrbereich (Gewahrsamszellen). Diese Leistungen ergaben sich aus den Erfordernissen der Bestandssanierung und konnten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.
Die notwendigen zusätzlichen Leistungen (Besondere Leistungen gem. VOB/C DIN 18352), welche Bestandteil der 2. Nachtragsvereinbarung sind, sind auf die vorhandene Bestandsbausubstanz und Nutzerforderungen zurückzuführen sowie auf die veränderte Ausführung nach Angaben der Fachplaner insb. im Verwahrbereich (Gewahrsamszellen). Diese Leistungen ergaben sich aus den Erfordernissen der Bestandssanierung und konnten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.