Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
In der Jugendanstalt Schleswig und in den Justizvollzugsanstalten Flensburg, Itzehoe, Kiel, Lübeck und Neumünster werden externe Träger gesucht, die durch eigene Fachkräfte ab dem 01.01.2024 die Schuldnerberatung von Gefangenen gewährleisten.
Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig
Bis zu 30 Fachleistungsstunden pro Monat für die Schuldnerberatung von jugendlichen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des 31.12.2024 jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis 31.12.2029. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
Flensburg
Bis zu 14 Fachleistungsstunden pro Monat für die Schuldnerberatung von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des 31.12.2024 jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis 31.12.2029. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
Itzehoe
Bis zu 4 Fachleistungsstunden pro Monat für die Schuldnerberatung von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des 31.12.2024 jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis 31.12.2029. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
Kiel
Bis zu 65 Fachleistungsstunden pro Monat für die Schuldnerberatung von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des 31.12.2024 jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis 31.12.2029. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
Lübeck
Bis zu 110 Fachleistungsstunden pro Monat für die Schuldnerberatung von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des 31.12.2024 jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis 31.12.2029. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Schuldnerberatung durch externe Träger in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein
Neumünster
Bis zu 90 Fachleistungsstunden pro Monat für die Schuldnerberatung von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des 31.12.2024 jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis 31.12.2029. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020 - 2022).
5. Erklärung über den Jahresabschluss des Unternehmens bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Bilanz, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020 - 2022).
6. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022). Darstellung der Erfahrungen bezüglich der im Leistungsprofil geforderten Konzepte für den Bereich Schuldnerberatung im Justizvollzug.
7. Aussagekräftiger Nachweis, dass die methodische Ausrichtung folgendes umfasst: Schuldnerberatung gemäß den Aufgaben und Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein.
8. Nachweis über die Qualifizierung der Mitarbeiter in der Schuldnerberatung (z.B. Diplom Sozialarbeiter*in und / oder kaufmännischer Ausbildung, Erfahrung in der Schuldnerberatung für Gefangene oder entlassene Gefangene).
9. Aussagekräftiger Nachweis des Trägers über die Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle gem. Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) vom 11. Dezember 1998 inne hat.
10. Nachweis Mitgliedschaft der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig Holstein und Anerkennung der Qualitätsstandards.
11. Erklärung, dass die Teilnahme an Arbeitskreisen der Schuldnerberater innerhalb und außerhalb der Justizvollzugseinrichtungen gewährt wird.
12. Erklärung, dass die Fachaufsicht im Auftragsfall vom Auftragnehmer übernommen wird.
13. Erklärung, dass eine Bereitschaft, sich im Kontext Strafvollzug und dem Ziel des Opferschutzes als Prävention vor Straftaten einzubinden und mitzuarbeiten, sichergestellt wird.
14. Erklärung, dass die Qualitätssicherung, wie sie die jeweiligen Anstalten erwarten, sichergestellt wird.
15. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns sowie die Erklärung zu § 4 VGSH (Übergangsregelung aufgrund des angehobenen Mindestlohnes) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
16. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 11.08.2023 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a)Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt
werden.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]