Flexibles Multiraum-Microenvironment als Umgebung für die trockene Herstellung v. Batterieelektroden Referenznummer der Bekanntmachung: E_2023_PR323320
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iws.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Flexibles Multiraum-Microenvironment als Umgebung für die trockene Herstellung v. Batterieelektroden
Um zukünftig die Forschungsaktivitäten im Bereich der Batterieentwicklung auszuweiten und weiter zu stärken, ist die Installation von einem Multiraum-Microenvironment geplant.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
. In einer definiert verfügbaren Fläche soll dieses System, bestehend aus einer größeren Prozesskabine, einer kleineren Analysekabine und einer Personenschleuse installiert werden. Es sollen verschiedene Be-triebsmodi eingestellt werden können. Neben der Gewährleistung eines von Partikeln aufbereiteten La-borklimas (bis zu ISO Klasse 6) sollen insbesondere auch Funktionalitäten zur Herstellung von trockener Luft (bis zu -50 °C Tp) Anwendung finden. Zur flexiblen Nutzung des Systems sowie zur Eindämmung der Be-triebskosten soll ein Umschalten zwischen den Betriebsmodi Laborbetrieb und dem Trockenklima möglich sein. Mit zusätzlich zu installierenden flexiblen Absaugarmen sollen Kontaminationen während der Verar-beitung mit teilweise gesundheitsschädlichen Pulvern in den verfahrenstechnischen Prozessen (partikulärer Staub und u.U. toxisches Gas) zielgerichtet abgesaugt und aufbereitet werden.
Die technischen Versorgungseinheiten sollen separiert auf einem darüber liegenden Stahlgerüst (nicht Teil der Ausschreibung) platziert werden.
weitere spezifische Leistungsanforderung siehe Ausschreibungsunterlage: Angebotsphase "PR323320_AP_Anlage 1_Leistungsbeschreibung.pdf"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben
- Angaben zum Firmenprofil, zum Umsatz und der Anzahl der Mitarbeitenden der letzten 3 Jahre (gesamt und im Bereich der ausgeschriebenen Leistung)
- Bonitätsprüfung über Creditreform oder Coface durch die Vergabestelle
- vollständig ausgefüllter Fragebogen (siehe Unterlage PR323320_TNW_Fragebogen zur Eignungsprüfung.xlsx)
Bonitätsprüfung:
- 307 bis 359 (Creditreform); 4 bis 5 (Coface) -> Prognose: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (- Minus) -> Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters ist fraglich -> Die Vergabestelle behält sich den Ausschluss vom Verfahren vor. -> Dem Bewerber / Bieter wird die Möglichkeit eingeräumt, seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit darzulegen.
- 360 bis 600 (Creditreform); 0 bis 3 (Coface) --> Prognose: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (- Minus) -> Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters zur Erbringung vertraglich der zu vereinbarenden Leistung ist nicht zu erwarten. -> Der Bewerber / Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Referenzen - Unternehmen:
- mind. eine Referenz mit dem Nachweis des Baus von Trockenraumsystemen und der Erfahrung mit dem Umgang von gesundheitsgefährdenden Stäuben oder Gasen (Aufbereitung der Luft) aus den letzten drei Jahren - das Endes Vertrages sollte nicht mehr als 36 Monate zurückliegen
- mind. eine Referenz mit dem Nachweis des Baus von Trockenraumsystemen mit mehreren Kabinen in einem flexiblen Betriebskonzept (z.B. eine gemeinsame technische Versorgungseinheit für mind. 2 Kabinen, aber getrennte Regelung möglich, oder vergleichbares Konzept) aus den letzten drei Jahren - das Endes Vertrages sollte nicht mehr als 36 Monate zurückliegen
Qualifikation Projektleitung:
- Benennung Projektleiter/in und Nachweis der Qualifikation des/der Projektleiters/in
- Nachweis der Berufserfahrung des/der Projektleiters/in: mind. 1 Jahr Berufserfahrung mit der Planung und der Bauausführung von Trockenräumen oder ähnlichen Systemen – mind. Projektleitung oder stellv. Projektleitung (Nachweis: Benennung von entsprechenden Referenzen und Beschreibung der Tätigkeit)
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (z. B. Support-Mitarbeiter sowie Techniker für die Leistungserbringung vor Ort) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).