Rohbauarbeiten (22E00250 - 21990004 CAU / Neubau CeTEB) Referenznummer der Bekanntmachung: 22E00250 - 21990004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten (22E00250 - 21990004 CAU / Neubau CeTEB)
-Erdarbeiten für Gründungsbauteile
- Stahlbetonarbeiten für Gründungsbauteile, Wände, Decken, Stützen, Unter- und Überzüge einschl. Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegungsarbeiten ELT, Ring- und Fundamenterdungsarbeiten
- Mauerwerksarbeiten für Wände
- Abwasser- und Entwässerungskanalarbeiten
- Wasserleitungsarbeiten
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 24118 Kiel, Olshausenstraße 78
- ca.1.450 m3 Aushubarbeiten
- ca.1.600 m2 Abdichtungsarbeiten an aufgehenden Bauteilen
- ca.2.455 m2 Gründungsbauteile Stahlbeton
- ca.2.072 m2 Außenwände Stahlbeton
- ca.7.345 m2 Innenwände Stahlbeton
- ca.830 m Stützen Stahlbeton innen
- ca.1.140 m Fassadenstützen Stahlbeton
- ca.12.790 m2 Deckenplatten und Podeste Stahlbeton
- ca. 2.146 m Unter- und Überzüge Stahlbeton
- ca. 1.520 t Bewehrungsstahl zzgl. Einbauteile
- ca. 1.360 m2 Mauerwerk KS
- ca. 3.475 m Leerohre ELT einschl. Hauseinführungen und Dichtpackungen
- ca. 5.300 m Fundament- und Ringerder
- ca. 365 m Abwasser- und Entwässerungskanalarbeiten Gusseisen und PP
- ca. 70 m Wasserleitungsarbeiten PE-HD
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten (22E00250 - 21990004 CAU / Neubau CeTEB)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten. Fragen werden bis zum 20.03.2023 11:45 Uhr angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]