Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846 1-3 unterteilt in zwei Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 42-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wedeler Chaussee 21
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): für die Gemeinde Hetlingen
E-Mail:
Telefon: +49 4122854119
Fax: +49 4122854219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846 1-3 unterteilt in zwei Lose
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846 1-3 unterteilt in zwei Lose für die Gemeine Appen
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 20 (Kurzzeichen: Los 1)
25482 Appen, Kreis Pinneberg
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 20
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF 20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25482 Appen, Kreis Pinneberg
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF 20 und Zusammenführung aller Lose
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 20 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift: Hohe-Schaar-Kamp 5
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF 20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 79
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWBhinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (aufNachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de