Neubau und Sanierung Wohnheim Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_L-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sah-leipzig.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187bc83b8d3-3a9edaf125ae44e9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187bc83b8d3-3a9edaf125ae44e9
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Sanierung Wohnheim
Neubau und Sanierung Wohnheim, Objektplanung Gebäude und Freianlagen, einschließlich Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz
Leipzig Thekla
Das zu beplanende, ca. 17.400m² große Grundstück mit den Flurstücksnummern 448, 448/1, 448/2 und 448/b liegt im Norden von Leipzig in der Gemarkung Thekla zwischen der Tauchaer Straße und der Zuisstraße. Geprägt ist das Quartier von frei gereihten bzw. zum Blockrand gesetzten, riegelförmigen, zweigeschossigen Wohnbauten mit Walmdächern. Noch heute als Erla-Siedlung bezeichnet, wurde das Ensemble 1937/38 als Werksiedlung der Erla Maschinenwerk GmbH errichtet, deren typisches Merkmal die nach nordischen Gottheiten gewählten Straßennamen ist.
Nach Süden perforiert sich die Bebauungsstruktur und wechselt in freistehende, eingeschossige Einfamilienhäuser. Diese werden auch der Siedlerhäuser Typologie zugeordnet und stammen ebenso aus den 1930er Jahren und waren als soziales Wohnsiedlungskonzept konzipiert. Nördlich der Tauchaer Straße befinden sich vorwiegend Gewerbebauten ohne städtebaulichen Bezug zum Quartier. Das Areal verfügt über eine gute überregionale Verkehrsanbindung durch die nahegelegene Autobahn A14, des Weiteren ermöglicht die ca. 200m entfernte Bushaltestelle "Wodanstraße" auf der Tauchaer Straße den Anschluss an den ÖPNV. Die Liegenschaft ist gegenwärtig mit sechs Wohnblöcken mit Abmessungen von ca. 9m x 36m bebaut. Geplant ist jedoch der Abbruch der zwei äußeren westlichen Blöcke zur Schaffung des notwendigen Baufeldes für die zu konzeptionierende "Dorf-Anlage". Ferner befinden sich, orientiert zur Ziusstraße, zwei kleinere, eingeschossige Bauten auf dem Gelände - eine Garagenanlage sowie ein ehemaliges Ladengeschäft, das jedoch nicht Bestandteil des Bearbeitungsbereichs ist. Mit Stand zum 08.08.2022 wurde durch die untere Bauaufsicht der Stadt Leipzig mitgeteilt, dass die vorhandene Bebauung des Grundstücks nicht unter Denkmalschutz steht. Das Gelände verläuft annähernd eben, lediglich entlang der Längsachse (Ost-West) gibt es Richtung Norden eine abfallende Böschung. In diesem Bereich verdichtet sich ebenfalls der Bewuchs durch diverse Großgehölze. Inwieweit in diesen Baumbestand durch Bautätigkeit einzugreifen ist, bleibt durch den Entwurf zu prüfen.
Auf dem Areal soll eine vollstationäre Pflegeeinrichtung für spezielle Dementenbetreuung in Dorfcharakter mit 120 bis 160 Pflegeplätzen entstehen. Dabei sollte es sich vorzugsweise um ein eingeschossiges Gebäudeensemble handeln. Die Ausformung und Entwicklung der Typologie ist den Teilnehmern freigestellt, es ist jedoch zu beachten, dass die Funktionsbereiche logistisch und inhaltlich zusammenhängen und somit verknüpft werden müssen. Von den angegebenen Pflegeplätzen sollten 20 Plätze für immobile Bewohner außerhalb der reinen Dementenbetreuung entstehen. Darüber hinaus sollen Wohnungen für Altersgerechtes Wohnen als auch Betreutes Wohnen auf dem Gelände integriert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gestaltung der Außenanlage geeignet ist für demenzkranke Bewohner. Sie sollte deshalb Park, bzw. Dorfcharakter erhalten und die Haltung kleinerer Nutztiere sowie den Anbau von Obst und Gemüse unter Einbeziehung der Bewohner vorsehen. Die Planungsaufgabe umfasst die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes auf Grundlage der Nutzungsbeschreibungen. Dabei ist die Kernaufgabe, eine Idee darzustellen, die den Spagat zwischen der funktionalen Kompaktheit eines Altenpflegeheims und der gestalterischen, aufgelösten Bebauung eines Dorfes schaffen kann. Die Einbindung und Verknüpfung dieser Einheiten zu einem Gesamtkonzept stehen im Vordergrund. Die vom Bauherrn geforderten Synergien und pädagogischen Einflüsse, sowie Gebäudekonzeptionen und Freiflächenanforderungen sind in den Entwurf zu integrieren und weiterzuentwickeln. Es soll eine konkrete Aussage zur Gebäudetypologie, Form, Gestaltung und Ausrichtung, sowie zum inneren Nutzungskonzept getroffen werden. Die dafür benötigten Parameter sind aus den Raumprogrammen und Einzelbeschreibungen zu entnehmen. Generell sind für alle Nutzungseinheiten die Erschließung, notwendige Stellplätze und erforderliche Abstandsflächen nachzuweisen. Es wäre wünschenswert die bestehenden Bebauungen für die Wohn- und Nebennutzungen z.B. Küche oder Wäscherei mit einzubeziehen. Als planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung sind die Vorgaben des Paragraph 34 Baugesetzbuch (BauGB) anzusehen, besondere örtliche städtebauliche Vorgaben (z.B. eine Gestaltungssatzung) liegen nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.
II A - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Gewichtung 20%
1 Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Mitarbeiteranzahl <5 = 0 Punkt, Mitarbeiteranzahl ab 5 = 3 Punkte, Mitarbeiteranzahl ab 10 = 5 Punkte, Gewichtung 10%
2 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe
Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). kein Organigramm vorhanden = 0 Punkt, unvollständiges Organigramm vorhanden = 3 Punkte, vollständiges Organigramm vorhanden = 5 Punkte, Gewichtung 10%
II B - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Gewichtung 20%
1 Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der
letzten 3 Jahre, Umsatz <500.000 € netto = 0 Punkt, Umsatz ab 500.000 € netto = 1 Punkt, Umsatz ab 1.000.000 € netto = 3 Punkte, Umsatz ab 1.500.000 € netto = 5 Punkte, Gewichtung 20 %
II C - Fachliche Eignung - Referenzliste, Gewichtung 60%
1 Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen für die Objektplanung
nach § 34 HOAI, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind, Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 1, Gewichtung pro Referenz: 20.00 %,
Mindestanforderungen (50.00 %): Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2 bis 8, Sanierung und/oder Neubau eines Gebäudes, Vergleichbarkeit des Projektes gem. BWK 3600 Pflegeheime oder BWK 6200 Wohnheime oder BWK 6120 Mehrfamilienhäuser, KG 200 - 500 mind. 5 Mio € netto, Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (bauordnungsrechtliche Abnahme) zwischen 01.01.2016 bis 31.01.2023,
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 200 - 500 (20.00 %): Höhe AHK €: <5 Mio. € netto = 0 Punkt, Höhe AHK €: ab 5 Mio. € netto = 1 Punkt, Höhe AHK €: ab 7,5 Mio. € netto = 3 Punkte, Höhe AHK €: ab 10 Mio. € netto = 5 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (bauordnungsrechtliche Abnahme) (20%): bis 31.12.2015 = 0 Punkt, nach 01.01.2016 = 1 Punkt, nach 01.01.2018 = 3 Punkte, nach 01.01.2020 = 5 Punkte
Projektbeschreibung inkl. Leistungsbeschreibung mit Bild auf max. 2 Seiten unter Angabe der Projektlaufzeit, -flächen (BGF) und -kosten (KG 200 - KG 500) sowie Angabe eines Ansprechpartners seitens AG mit Kontaktdaten. (10%): keine Projektbeschreibung vorhanden = 0 Punkt, unvollständige Projektbeschreibung vorhanden = 3 Punkte, vollständige Projektbeschreibung vorhanden = 5 Punkte
2 Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen für die Freianlagenplanung nach § 39 HOAI, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind, Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 1, Gewichtung pro Referenz: 20.00 %
Mindestanforderungen (50%): Freianlagenplanung § 39 HOAI mit Aufenthalts- und Erholungsflächen, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht, KG 500 mind. 200.000 € netto, Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (bauordnungsrechtliche Abnahme) zwischen 01.01.2016 bis 31.01.2023, geplante Außenanlagenfläche (AUF): mindestens 2.000 m²
geplante Außenanlagenfläche (AUF) (20%): bis 1.999 m² = 0 Punkt, ab 2.000 m² = 3 Punkte, ab 5.000 m² = 5 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (bauordnungsrechtliche Abnahme) (20%): bis 31.12.2015 = 0 Punkt, nach 01.01.2016 = 1 Punkt, nach 01.01.2018 = 3 Punkte, nach 01.01.2020 = 5 Punkte
Projektbeschreibung inkl. Leistungsbeschreibung mit Bild auf max. 2
Seiten unter Angabe der Projektlaufzeit, -flächen (BGF) und -kosten (KG 500) sowie Angabe eines Ansprechpartners seitens AG mit
Kontaktdaten. (10%): keine Projektbeschreibung vorhanden = 0 Punkt, unvollständige Projektbeschreibung vorhanden = 3 Punkte, vollständige Projektbeschreibung vorhanden = 5 Punkte
3 Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind, Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 1, Gewichtung pro Referenz: 20.00 %
Mindestanforderungen (50.00 %): Gebäudeplanung § 34 HOAI, mindestens LPH 2 bis 3, Planung LPH 3 zwischen 01.01.2016 bis 31.01.2023 abgeschlossen
Erbrachte Leistung der Planung (mindestens LPH 2-3) (40%): Gebäudeplanung § 34 HOAI = 0 Punkt, Gebäudeplanung § 34 HOAI und Freianlagenplanung § 39 HOAI = 1
Punkt, Gebäudeplanung § 34 HOAI und Freianlagenplanung § 39 HOAI sowie
Bauphysik nach HOAI = 3 Punkte, Gebäudeplanung § 34 HOAI und Freianlagenplanung § 39 HOAI und Bauphysik nach HOAI sowie Brandschutzplanung nach AHO = 5 Punkte
Projektbeschreibung inkl. Leistungsbeschreibung mit Bild auf max. 2
Seiten unter Angabe der Projektlaufzeit, -flächen (BGF) und -kosten (KG
200 - KG 500) sowie Angabe eines Ansprechpartners seitens AG mit
Kontaktdaten. (10%): keine Projektbeschreibung vorhanden = 0 Punkt, unvollständige Projektbeschreibung vorhanden = 3 Punkte, vollständige Projektbeschreibung vorhanden = 5 Punkt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist; falls es die Gesellschaftsform erfordert
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt;
Nachweis, dass eine Baulagevorberechtigung vorliegt
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR;
Auswahlkriterien siehe II.2.9
Auswahlkriterien siehe II.2.9
- § 75, Abs. 1 VgV i.V.m. § 44 VGV: Berufsqualifikation als Architekt
- § 65 Abs. 2 SächsBO: Nachweis, dass eine Bauvorlageberichtigung vorliegt
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und könnenzum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch. Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Die ausgeschriebenen Leistungen sind direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen (§ 47 Abs. 5VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags,
- Verwendung des Bewerbungsformulars;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Informationen zum Verfahrensablauf:
Aus der Stufe 1 (Eignungsprüfung) qualifizieren sich die erstplatzierten Bewerber für die Stufe 2 (Bieterpräsentation/ Verhandlung). Übersteigt die Anzahl vergleichbar geeigneter Bewerber die zu vergebenden Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt. Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten
Stelle einzureichen (in Textform über die Vergabeplattform) ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich. Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen zum Vergabeverfahren durch Bewerber/ Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/ Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/ Angebote beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen endet am 20.06.2023, 12:00 Uhr. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die Bewerber-/ Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/ Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bewerber-/ Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/ Bieterinfos. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weis darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.