Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden für das Land Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Mirco Mohrdieck
E-Mail:
Telefon: +49 4315991661
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden für das Land Schleswig-Holstein
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutzklasse 1 (SK 1) für das Land Schleswig-Holstein.
Kiel
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutzklasse 1 (SK 1).
Aus der Rahmenvereinbarung müssen neben dem Gesamtpaket „Ballistischer Schild“ auch Einzelteile abgerufen werden können.
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Der geschätzte Bedarf an Schutzschilden für die kommenden Jahre beträgt:
2023: 408 Stück starre Schilde und 112 Stück klappbare/ einschiebbare Schilde und optional 30 Stück Übungsschilde
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2024: 255 Stück starre Schilde und 66 Stück klappbare/ einschiebbare Schilde.
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Für das Jahr 2023 stehen voraussichtlich nur Haushaltsmittel in der Höhe von 1.038.000 € zur Verfügung und begrenzen damit die genaue Stückzahl der Schutzschilde in 2023.
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Ziel ist, die gesamte Menge bereits in den Jahren 2023 und 2024 abzunehmen. Wenn in 2024 keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um alle erforderlichen Schilde zu beschaffen, müssen die restlichen Schilde in 2025 und/oder 2026 und/oder 2027 gekauft werden. Daher gibt es die Option für die Jahre 2025 und 2026. Die Option wird nicht gezogen, wenn ausreichend finanzielle Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Schilde vollständig während der Vertragslaufzeit beauftragt wurden.
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Bei den Mengenangaben handelt es sich um die gekauften Stückzahlen, die zu reinvestieren sind. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf, der sich durch die ständig wechselnden Fahrzeugbestände ändern kann.
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Die tatsächliche jährliche Abnahmemenge richtet sich nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, den taktischen Bedarfen und der Anzahl der erforderlichen Übungsschilden.
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Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 713 Stück starre Schilde, 207 Stück klappbare/einschiebbare Schilde und 30 Stück optionale Übungsschilde für den gesamten Vertragszeitraum.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden für das Land Schleswig-Holstein
Postanschrift: Valuraudantie 20
Ort: Helsinki
NUTS-Code: FI Suomi / Finland
Postleitzahl: 00700
Land: Finnland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. März 2023 an die GMSH, z.H. Herr Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem oder e-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortenkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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14. Eigenerklärung das Übungsschilde in hellblau geliefert werden (Anlage 12).
15. Prüfberichte gem. Beschluss Nr. 23 zu den VPAM Richtlinien (Prüfbericht Beschussamt).
16. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
17. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
18. Preisblatt / Einzelpreise Excel-Datei (Formblatt, Anlage 4).
19. Preisblatt / Übertrag Excel-Datei (Formblatt, Anlage 13).
20. Zertifikat zur Unterhaltung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 oder gleichtwertig.
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Es sind Musterschilde, gemäß Leistungsverzeichnis Seite 6 und 7, bis zum 15. März 2023, 12:00 Uhr an folgende Adresse zu senden:
Landespolizeiamt SH
Sachgebiet 122
Z.H. Herrn Oesinghaus/Murawski
Mühlenweg 166
24116 Kiel
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Wichtiger Hinweis:
An die obenstehende Adresse sind ausschließlich die Musterschilde zu senden. Das Angebot ist bis zum 17. März 2023; 07:30 Uhr über die e-Vergabeplattform abzugeben.
Die für das Angebot gelieferten Muster verbleiben im Falle der Zuschlagserteilung zur Qualitätskontrolle beim LPA 122 (siehe auch Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 7. Rückgabe von Mustern).
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Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie
einen Konsortialführer benennen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtlichesverzeichnis.
ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Postanschrift: Herr Alexander Böttcher, Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1661
Fax: +49 431-599-1465
Internet-Adresse: www.gmsh.de