Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern Stromeyerallee 4, 6 und 8 - Objektplanung – Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00770
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern Stromeyerallee 4, 6 und 8 - Objektplanung – Gebäude und Innenräume
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, § 34, LPH 2-9 inklusive Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
Kiel
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant in der Stadt Kiel, Bezirk Pries-Friedrichsort, den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern für Bundesbedienstete mit einfachen und mittleren Einkommen.
Kurzbeschreibung des Grundstücks:
Bezirk: Pries-Friedrichsort,
Stadtteil: Pries, 24159 Kiel, Stromeyerallee 4, 6 und 8,
Kataster: Gemarkung Pries, Flur 4, Flurstück 78/3,
Grundstücksfläche: 4.870 m²,
Planungsrecht: § 34 BauGB,
Historische Nutzung: Wohnbebauung seit 1936,
Aktuelle Nutzung: 3 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 4 Wohnungen, insgesamt 12 Wohnungen, Hinterland: Gartennutzung durch die Mieter
Projektziel: Nach Abbruch der vorhandenen Gebäude (ist beauftragt) Neubau von 2 Mehrfamilien-Wohnhäusern incl. Außenanlagen
Die auf dem Grundstück der Stromeyerallee 4 – 8, in 24159 Kiel zu errichtenden Neubauten sind nach den Vorgaben des Bundes möglichst klimafreundlich herzustellen, wobei ein besonderer Fokus auf die Verwendung von erneuerbaren Energiequellen zur Energieversorgung gelegt wird.
Das nachhaltige Bauen – als wichtiger Bestandteil der 2017 fortgeschriebenen deutschen Nachhaltigkeitsstrategie– ist im Bundesbau seit vielen Jahren ein selbstverständlicher Teil der Planungs- und Bauprozesse. Hierfür spricht nicht nur die notwendige Vorbildfunktion des Bundes als größter öffentlicher Bauherr in Deutschland, sondern auch die Notwendigkeit zur Umsetzung von aktuellen politischen Zielsetzungen. Es geht dabei um Fragen zum umwelt- und klimagerechten Bauen, zur gebotenen Energie-, Ressourcen und Kosteneffizienz oder auch zu den Anforderungen der demographischen
Entwicklung. Für die zivilen Baumaßnahmen des Bundes wurden die Methoden des Leitfadens Nachhaltiges Bauen bereits 2001 verbindlich eingeführt. Mit der vollständig überarbeiteten Fassung 2013 wurden die Qualitätsanforderungen für die Bundesbauten grundlegend fortentwickelt und praxisnah präzisiert. Diese müssen auch weiterhin überprüft und dem Erfordernis für einen modernen Bundesbau angepasst werden. Die Baumaßnahmen sind auf Grundlage des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) nach festgelegten Kriterien und Bewertungsmaßstäben transparent zu dokumentieren und zu bewerten. Gemäß dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen ist durch den Auftragnehmer ein Wohnungsbauprojekt gemäß den Vorgaben des Ortes zu entwickeln, zu planen und zu realisieren, dass neben den ökologischen, auch die ökonomischen und soziokulturellen Aspekte intensiv betrachtet und eventuell sogar zukunftweisend für den ökologischen Wohnungsbau des Bundes steht. Nach der Entscheidung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die drei bestehenden Mehrfamilienhäuser zugunsten einer effizienteren Neubebauung zurück zu bauen, wurde im Oktober 2020 eine Bauvoranfrage an die Stadt Kiel gestellt. Ein Vorbescheid nach § 66 LBOSH vom 09.11.2020 liegt vor. Gemäß Vorbescheid ist eine Bebauung mit 2 dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern, mit insgesamt 25 WE und einer Wohnfläche von ca. 1.600 m² zulässig. Zudem sind im Rahmen der Umsetzung durch einen qualifizierten Fachplaner Pkw – und Fahrrad-Stellplätze, sowie ein Kinderspielplatz auf dem neu gegliederten Grundstück zu realisieren.
Voraussichtliche Termine
Baubeginn: 09/2024
Fertigstellungstermin: 09/2025
Bauübergabe:10/2025
Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004447 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern Stromeyerallee 4, 6 und 8 - Objektplanung – Gebäude und Innenräume
Postanschrift: Dänische Str. 15
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de