Verwertung PPK Hansestadt Lübeck Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_EBL_PPK

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.entsorgung.luebeck.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ6X5Z/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ6X5Z
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Hansestadt Lübeck
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung PPK Hansestadt Lübeck

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_EBL_PPK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der zu vergebende Auftrag umfasst den Transport, ggf. Sortierung und die Vermarktung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen sowie des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen (sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport, ggf. Sortierung und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31. März 2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 30. September 2025.

2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 31. Dezember 2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 30. September 2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Vorbemerkung:

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen,dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.

Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,

- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),

- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,

- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,

- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,

- die Gewerbeanmeldung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot einzureichen:

- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2020, 2021, 2022,

- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,

- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,

- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:

- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021, 2022, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,

- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,

- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über den Transport und die Verwertung von PPK aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten

Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.

Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/ Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) benennen.

- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transportleistungen für die Tätigkeiten "Befördern" einer Abfallart. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/die Zertifikat(e) bzw. Genehmigung(en) einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärung über eine Referenz über den Transport und die Verwertung von PPK mit einer Leistungsmenge von 7.000 Mg pro Jahr.

Es können auch mehrere Referenzen angegeben werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.

Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für Bietergemeinschaften gilt:

Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:

(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,

(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,

(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,

(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,

(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.

Auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.

Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.

Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6X5Z

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

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