Ratzeburg-ehem.Ernst-Barlach-Schule-TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 99-3-TGA-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ratzeburg-ehem.Ernst-Barlach-Schule-TGA
Die Stadt Ratzeburg ist ein Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums im Südosten Schleswig-Holsteins. Sie liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 3.030 ha auf der 14.588 Einwohner (Stand: 2. Quartal 2019) leben.
Die Stadt Ratzeburg wurde 2011 mit der Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" aufgenommen.
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" der Stadt Ratzeburg soll die ehemalige Ernst-Barlach-Schule saniert und umgenutzt werden.
Die Ernst-Barlach-Schule liegt zentral auf der Altstadtinsel der Stadt Ratzeburg. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude verfügt insgesamt über knapp 2.000 m² Nutzfläche, die sich über drei Vollgeschosse mit jeweils 10 Bestandsräumen sowie einem Keller- und Dachgeschoss erstreckt. An das historische Schulgebäude schließen eingeschossige Anbauten von 1963 an. In den 1980er Jahren erfolgte ein weiterer zweigeschossiger Anbau an den bestehenden Anbauten.
Ziel der Stadt Ratzeburg ist es, die Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung weiter auszubauen und zu verstetigen.
Gemäß den Zielsetzungen und der bestätigten Machbarkeitsstudie aus 2022 soll die Ernst-Barlach- Schule zu einem Bildungs- und Kulturzentrum für die Stadt Ratzeburg mit den Hauptzielrichtungen "Außerschulische Bildung - Kultur & Kreativität - Raum für bürgerschaftliches Engagement" entwickelt werden.
Um die Nutzung der Ernst-Barlach Schule als Bildungs- und Kulturzentrum langfristig zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudes. Nach der Machbarkeitsstudie wird die ehemalige Ernst-Barlach-Schule von den Anbauten aus den 1960 -80 Jahren freigestellt (gemäß Abb. 2). Der denkmalgeschützte Backsteinschulbau wird wieder in seinem historischen Kontext zur Stadt erlebbar.
Für die Ratzeburger Tourist-Information erfolgt ein Anbau. Dieser Anbau wurde in Lage und Kubatur sowohl zur Bildung eines städtebaulichen Tores der Schulstraße, als auch zur Bildung eines Vorplatzes vor dem Schulgebäude als Startplatz eingesetzt.
Der Anbau ist für die Ratzeburger Tourist-Information des Bereiches Tourismus und Stadtmarketing der Stadt Ratzeburg vorgesehen. Die Tourist-Information Ratzeburg bekommt somit einen repräsentativen und sehr gut erreichbaren Standort. Die notwendige Aufmerksamkeit im Stadtbild ist gegeben. Die Barrierefreiheit ist gegeben.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Grundleistungen gem. § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie besondere Leistungen für das Gebäude der Ernst-Barlach Schule, Seminarweg 1 in Ratzeburg. Zu den Grundleistungen zählen die Modernisierung und Instandsetzung des Altbaus sowie die Errichtung eines Anbaus für die Ratzeburger Tourist-Information.
Ehem. Ernst-Barlach-Schule, Ratzeburg Seminarweg 1 23909 Ratzeburg
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Grundleistungen sowie besondere Leistungen für das Gebäude der Ernst-Barlach Schule, Seminarweg 1 in Ratzeburg. Zu den Grundleistungen zählen die Modernisierung und Instandsetzung des Altbaus sowie die Errichtung eines Anbaus für die Ratzeburger Tourist-Information.
Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI:
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, HOAI 2021
in den Anlagengruppen:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
für die Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes und die Errichtung eines Anbaus gemäß bestätigter Machbarkeitsstudie.
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Integration von deren Leistungen.
Das einzureichende Honorarangebot ist als Gesamtsumme der zu erbringenden Dienstleistung für die Planung mit den Leistungsphasen 1-9, Honorarzone III, (Basishonorarsatz) gemäß § 55 der HOAI zu benennen. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen. Abweichungen vom Basishonorarsatz sind zulässig.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind geplant:
1. Mitwirken bei der Erstellung des Förderantrages
2. Teilnahme an Steuerungsrunden und zusätzlichen Besprechungen.
3. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
4. Prüfen und Werten von Nebenangeboten
5. Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten und Nachtragsangeboten
6. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
1. Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe, Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
2. Eigenerklärung des Bieters und im Fall einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz des Bieters bzw. Bietergemeinschaft sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Zu 1): Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 2): Bei einem Angebot muss der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. EUR 500.000 betragen.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2. Angaben und Unterlagen zum Projektteam (Namen, jeweilige Zuständigkeiten, Berufserfahrung in Jahren, für Projektleitung und stellv. Projektleitung auch Lebensläufe sowie Angaben zu einschlägigen Erfahrungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in Form von persönlichen Referenzen)
3. Nachweis der fachlichen und technischen Eignung Referenzen für vergleichbare Leistungen für Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI.
4. Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
Zu 2: Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, dargestellt in einer tabellarischen Auflistung der beruflichen Tätigkeit in Jahren.
Zu 3: Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Planungsleistungen der letzten fünf Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPh 9 gem. HOAI in den letzten fünf Jahren).
Zu 4: Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen dass der*die Bieter*in/die Bietergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird,
sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Ingenieur für die Bereiche der Technischen Ausrüstung (EWR-Mitgliedsstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936X4T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.