Tankkarten für den Fuhrparkes des Ilm-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 028-082638

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tankkarten für den Fuhrparkes des Ilm-Kreises

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 028-082638
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712600 Betankung von Fahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag im Rahmen eines Tankkartensystems für den Fuhrpark des Landratsamt Ilm-Kreis zur Lieferung von Kraftstoffen, Kfz-Schmierstoffen und zur Durchführung von Fahrzeugwäschen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09132000 Benzin
09134200 Dieselkraftstoff
09132100 Bleifreies Benzin
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Ilm-Kreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvertrag im Rahmen eines Tankkartensystems für den Fuhrpark des Landratsamt Ilm-Kreis zur Lieferung von Kraftstoffen, KZF-Schmierstoffen und zur Durchführung von Fahrzeugwäschen.

Das geschätzte jährliche Umsatzvolumen an Kraftstoffen beträgt rund 95 T€ und die benötigte Anzahl an Tankkarten beträgt ca. 100 Stück.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beginn der Vertragslaufzeit ist der 15.04.2023. Der Vertrag endet am 14.03.2026, die Option zur Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr ist gegeben. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird je Hauptangebot eine gemeinsame Tankkarte angeboten, die für alle angebotenen Marken, d.h. bei allen Tankstellen des Bewerbers und möglicher Kooperationspartner eingesetzt werden kann. Angebote mit mehreren unterschiedlichen Karten werden ausgeschlossen.

Das Tankstellennetz für die angebotene Karte ist im ganzen Landkreis Ilm-Kreis, Land Thüringen, der Bundesrepublik Deutschland und Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertreten. Eine webbasierte Suchmöglichkeit muss gegeben sein.

Im Landkreis Ilm-Kreis sind mindestens 20 Akzeptanzstellen (Tankstellen) vorhanden, dies umfasst mindestens 1 Akzeptanzstelle (Tankstelle) im Landkreis Ilm-Kreis, welche uneingeschränkt, d. h. 24 Stunden an 7 Tagen die Woche, im Regelfall betriebsbereit ist.

In den Städten Arnstadt und Ilmenau sind mindestens 2 Akzeptanzstellen (Tankstellen) werktags von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr und am Wochenende/Feiertage von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr verfügbar.

In den Städten Großbreitenbach und Stadtilm ist mindestens 1 Akzeptanzstellen (Tankstellen) werktags von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr und am Wochenende/Feiertage von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr verfügbar.

Dem Angebot ist eine geeignete Übersicht aller Tankstellen im Landkreis Ilm-Kreis, die die angebotene Karte des Bewerbers akzeptieren, beizulegen, diese muss mindestens Standort und Markenname der Tankstelle enthalten.

Im Land Thüringen sind mindestens 90 % aller Tankstellen als Akzeptanzstellen verfügbar, hier sind geeignete Nachweise zu liefern.

In der Bundesrepublik Deutschland sind mindestens 70 % aller Tankstellen als Akzeptanzstellen verfügbar, hier sind geeignete Nachweise zu liefern.

Das Angebot soll weitere Angaben (Schmierstoffe, Adblue, Wäsche, Notreparatur) enthalten, wenn diese durch den Bewerber angeboten werden können.

Die Verwendbarkeit der Tankkarte kann auf fahrzeugbezogene Leistungen (z. B. Notreparatur, Wagenwäsche, Kauf kleinerer Ersatzteile (z. B. Glühlampen) eingeschränkt werden. Der Kauf von Shopartikeln usw. kann ausgeschlossen werden.

Die Rechnungslegung erfolgt monatlich mit fahrzeugbezogener Einzelauswertung (Zuordnung von Kfz-Kennzeichen) und getrennter Ausweisung von Treibstoffverbrauch; zusätzliche Übermittlung der fahrzeugbezogenen Einzelauswertungen als Datei oder Möglichkeit einer entsprechenden elektronischen Auswertung (online); bitte Beschreibung beifügen. Das Zahlungsziel liegt 30 Tage nach Eingang der Rechnung. Es müssen mehrere Rechnungsstellen möglich sein, damit eine Trennung zwischen Fachbereichen des Auftraggebers erfolgen kann.

Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Karte ist kostenlos eine Ersatzkarte innerhalb von zwei Wochen ab Anforderung zur Verfügung zu stellen. Ab Eingang der schriftlichen Verlustanzeige (Post, Fax oder E-Mail) wird der Auftraggeber von der Haftung freigestellt.

Die Karte ist gegen Missbrauch gesichert (PIN-Code, o. ä.), bitte Beschreibung beifügen.

Eine Pflichterfassung von Kilometerstand oder Betriebsstunden bei Benutzung der Karte ist optional möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 028-082638
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Tankkarten für den Fuhrparkes des Ilm-Kreises

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

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