Generalplanung-Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Elmenhorst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung-Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Elmenhorst
Der Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt nach den Bestimmungen des Brandschutzgesetzes die überörtli-chen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Für die Durchführung dieser hoheitlichen Aufgabe ist in der Gemeinde Elmenhorst, Lankener Weg 26, die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) verortet. Die FTZ dient der Unter-bringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, der Pflege und Prüfung von Geräten und Material sowie der Durchführung von Ausbildungslehrgängen.
Für die Wehren seines Zuständigkeitsbereichs muss der Kreis Herzogtum Lauenburg ein zentrales Lehrgangsangebot schaffen und – sofern es nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann –, einen „Lösch-zug-Gefahrgut“ (LZ-G) zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern auf-stellen und unterhalten. Die aufgeführten Aufgaben wurden per öffentlich-rechtlichem Vertrag vom Kreis Herzogtum Lauenburg an den Kreisfeuerwehrverband Herzogtum Lauenburg (KFV) übertragen.
Zusätzlich zu den Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz übernimmt der KFV auch die Prüfung und Wartung der kreiseigenen Katastrophenschutzfahrzeuge. Ebenfalls wurde mit dem Kreisfeuerwehrverband vertraglich geregelt, dass ihm der Kreis Herzogtum Lauenburg für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Brandschutzwesens und der Katastrophenabwehr das Grundstück der FTZ in Elmenhorst mit allen bauli-chen Anlagen und Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Die in der FTZ bereitgestellte Küche dient gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag einerseits zur Versorgung der Lehrgangsteilnehmenden. Andererseits soll sie aber auch die Versorgung von Einsatzkräften und Be-troffenen im Zusammenhang mit der Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen unterstützen.
Zudem ist die Digitalfunkservicestelle des Kreises Herzogtum Lauenburg in den Räumen der FTZ untergebracht. Im Lehrgangs- und Ausbildungszentrum finden regelmäßig Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Katastrophenschutzes statt.
21493 Elmenhorst
Folgende Leistungsbilder für die Leistungsphasen 1 bis 8 sollen durch eine Generalplanung (GP) erbracht werden:
- „Objektplanung für Gebäude und Innenräume“ gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI
- „Fachplanung Technische Ausrüstung“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 8
- „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI (LPH 1 – 5)
- “Fachplanung Freianlagen“ gem. §39 in Verbindung mit Anlage 11 HOAI
- „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Bau- und Raumakustik“ gem. HOAI § 3; An-lage 1: 1.2
- Fachplanung Brandschutz
– Nachhaltigkeits- und Energiekonzept
– Wärmeschutznachweis
Gesamtumsatz im Durchschnitt in den letzten drei Jahren pro Jahr
Bewertung: Maximale Punkte: 5
- höchster Umsatz: 5 Punkte
- Zweithöchster Umsatz: 4 Punkte
- Dritthöchster Umsatz: 3 Punkt
- Vierthöchster Umsatz: 2 Punkte
- Fünfthöchster Umsatz: 1 Punkt
Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind (vgl. zur Definition die Eignungsanforderungen), im Durchschnitt in den letzten drei Jahren pro Jahr
Bewertung: Maximale Punkte: 5
- höchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 5 Punkte
- zweithöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 4 Punkte
- dritthöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 3 Punkte
- Vierthöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 2 Punkte
- Fünfthöchster Umsatz für vergleichbare Leistungen: 1 Punkt
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen Neubau
Bewertung: Maximale Punkte: 5
Referenz ist sehr gut vergleichbar: 5 Punkte
- Bauprojekt bestehend aus einem oder mehr Gebäuden, von 3.500 qm bis 4.500 qm BGF und größer, bis 10,5 Mio. € brutto und größer
Referenz ist gut vergleichbar: 4 Punkte
- Bauprojekt bestehend aus einem oder mehr Gebäuden, bis 3.500 qm BGF, bis 8,5 Mio. € brutto
Referenz ist durchschnittlich vergleichbar: 3 Punkte
- Bauprojekt bestehend aus einem oder mehr Gebäuden bis 2.500 qm BGF und bis 6,0 Mio. € brutto
Referenz ist ausreichend vergleichbar: 2 Punkte
- Bauprojekt bestehend aus einem oder mehr Gebäuden, bis 2.500 qm BGF und 4 bis 5,9 brutto Mio. €
Referenz ist geringfügig vergleichbar: 1 Punkt
- Bauprojekt bestehend aus einem Gebäuden, mindestens 1.500 qm BGF, mindestens 3,5 Mio. € brutto (Gesamtprojektkosten KG 200 – 600)
Die Beauftragung der Leistungen Generalplanung erfolgt in folgende Stufen.
Der AG behält sich vor, auf eine Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 bis 5 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftra-gung kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der AG behält sich vor, auf eine Beauftragung der als Bedarf gekennzeichneten besonderen Leistungen zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der AG behält sich vor, die Leistungen der jeweils nächsten Auftragsstufe in Abstimmung mit dem GP an-zupassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Darstellung des Planungsbüros (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Architektenkammer), gesetzliche Ver-tretung, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum des Planungsbüros sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung einer Konzernverbundenheit/-angehörigkeit bzw. zu anderen Unternehmen.
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
-Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (z.B. Bauvorlageberechtigung), zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend. Ausländische Bietende haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
Für die Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmenden separat einzureichen (siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag).
-Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird; Mindestanforderung: Deckungssummen mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert
-Erklärung über Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten drei Jahren; Mindestanforderung: Umsatz durchschnittlich mind. 1,0 Mio. EUR p.a.
-Erklärung über Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind in den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Leistungen zur Durchführung eines Neubaus und/oder Sanierung- und Umbau in einem vergleichbaren Kontext (in Anlehnung an DIN 276 KG 200 – 600); Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. 0,5 Mio. EUR netto p.a.
-Berufshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Deckungssummen mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert
-Gesamtumsatz Mindestanforderung: Umsatz durchschnittlich mind. 1,0 Mio. EUR p.a.
-Erklärung über Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind - Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. 0,5 Mio. EUR netto p.a.
- Referenzen (Eigenangaben)
Aufstellung von Referenzen Neubau:
Ab dem 1.1.2015 fertig gestellte Projekte, die mit der gegenständlichen Leistung (Feuerwehreinsatz-gebäude) vergleichbar sind. Planung und Durchführung eines Neubauvorhabens im Zusammen-hang eines Erweiterungsneubaus oder einer gleichrangig komplexen Planungsaufgabe.
Unter einer vergleichbaren Leistung ist die Planung und Durchführung (LPH 1 - 8) einer bautechnischen Bauaufgabe für einen öffentlichen AG mit Ermittlung des erforderlichen Neubaubedarfs für ein Bauprojekt vorwiegend mit Rettungseinsatz-, Logistik-, Gewerbe- und/oder Produktionsnutzung mit mindestens 1.500 qm BGF oder Gesamtprojektkosten (KG 200-600) in Höhe von mindestens 3,5 Mio. € brutto zu verstehen. Es sind mindestens zwei entsprechende Referenzen aufzuzeigen.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag) folgen-de Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum,
c) Anzahl der Gebäude oder Anzahl qm BGF gesamt,
d) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter),
e) Auftraggebende (Name, Anschrift),
f) Optional: Ansprechpartner des jeweiligen AG (Telefonnummer, E-Mail).
Für die Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmenden separat einzureichen. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bietendengemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft einzeln.
Mindestens zwei Referenzen aus den letzten acht Jahren, d.h. nach 1.1.2015 (Mindestanforderung) zu vergleichbaren Referenzprojekten mit Angaben (siehe Anlage 01Teilnahmeantrag)
Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kreis-rz.de/index.php