Winterdienstleistungen im Stadtgebiet von Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: L-EB01a-2023-00290
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet von Leipzig
Winterdienstleistungen der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung auf Gehwegen, Radwegen, Zufahrten, Zugängen, Fußgängerüberwegen, Treppen, Rampen, Ampelanlagen, Schulhöfen, Parkplätzen und Haltestellen.
Winterdienstleistung für Los Mitte
Leipzig - Stadtbezirk Mitte
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 41.178,80 m² im Stadtbezirk Mitte.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 25.133,8 m² (Kategorie I) und 16.045 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Nord
Leipzig - Stadtbezirk Nord
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 23.813,60 m² im Stadtbezirk Nord.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 17.305,20 m² (Kategorie I) und 6.508,40 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Nordost
Leipzig - Stadtbezirk Nordost
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 33.625,20 m² im Stadtbezirk Nordost.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 27.352,80 m² (Kategorie I) und 6.272,40 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Ost
Leipzig - Stadtbezirk Ost
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 48.448,00 m² im Stadtbezirk Ost.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 36.992,80 m² (Kategorie I) und 11.455,20 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Südost
Leipzig - Stadtbezirk Südost
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 21.959,60 m² im Stadtbezirk Südost.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 15.540,00 m² (Kategorie I) und 6.419,60 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Süd
Leipzig - Stadtbezirk Süd
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 16.447,20 m² im Stadtbezirk Süd.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 11.822,40 m² (Kategorie I) und 4.624,80 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Südwest
Leipzig - Stadtbezirk Südwest
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 29.641,20 m² im Stadtbezirk Südwest.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 24.483,60 m² (Kategorie I) und 5.157,60 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los West
Leipzig - Stadtbezirk West
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 43.032,72 m² im Stadtbezirk West.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 34.710,00 m² (Kategorie I) und 8.322,72 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Altwest
Leipzig - Stadtbezirk Altwest
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 18.637,30 m² im Stadtbezirk Altwest.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 11.585,00 m² (Kategorie I) und 7.052,30 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Nordwest
Leipzig - Stadtbezirk Nordwest
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung
Auf einer Fläche von 14.361,00 m² im Stadtbezirk Nordwest.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 10.822,80 m² (Kategorie I) und 3.538,20 m² (Kategorie II).
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Winterdienstleistung für Los Branddirektion
Leipzig - Stadtbezirk Südwest
Eigenverantwortliche Planung und Durchführung von sämtlichen Winterdienstleistungen im Bereich der Branddirektion Leipzig.
Auf einer Fläche von 10.468 m² (Kategorie II) im Stadtbezirk Südwest.
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen um 3 x 1 Winterdienstperiode (01.10. - 30.04.) zu verlängern. Die Abfrage dazu erfolgt spätestens im Februar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1879f02b494-6adf516d32fc1629
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1879f02b494-6adf516d32fc1629
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1879f02b494-6adf516d32fc1629
Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).