10-WEP-23-083 TNW: Kommunikationskampagne für den Wirtschaftsstandort Kreis Pinneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 10-WEP-23-083
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-pinneberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
10-WEP-23-083 TNW: Kommunikationskampagne für den Wirtschaftsstandort Kreis Pinneberg
Gesucht wird eine Leadagentur für die Umsetzung des Kommunikationskonzeptes zur Standortkampagne für den Kreis Pinneberg.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die erste Phase, also zunächst nur der Teilnahmewettbewerb. Erst hiernach werden ausgewählte Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel ist die Umsetzung des Kommunikationskonzeptes 2022/23. Ergebnis soll eine Kampagnenwebseite mit 2 Funktionsebenen sein. Funktionsebene 1 ist eine Informationsplattform, die über den Wirtschaftsstandort Kreis Pinneberg und seine Stärken informiert. Zweite Funktionsebene ist ein Content-Hub. Hier wird Content bereit gestellt, welches in Zusammenarbeit und für die Stakeholder der Kampagneproduziert wird. Die Contenproduktion ist Beschandteil der Ausschreibung. Die Schwerpunkte liegen in Bild, Bewegtbild und Social Media Bausteinen. Weiterer Bestandteil der Ausschreibung sind die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für das Stakeholder-Management sowie der Kampagnenbewerbung.
Es handelt sich um ein sog. "zweistufiges" Vergabeverfahren. In der hier ausgeschriebenen ersten Stufe ist zunächst nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Alle geeigneten Bewerber werden dann aufgefordert, in einer zweiten Phase ein Angebot abzugeben. Genaue Informationen zum Ablauf der Stufen und den jeweiligen Anforderungen finden Sie in den Vergabeunterlagen, vor allem im Infoblatt "Ausschreibung zur Durchführung einer Kommunikationskampagne.pdf".
Lesen Sie alle beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, den ausgefüllten Teilnahemantrag unbedingt (Formblatt Nr. 03) abzugeben. Ohne diesen muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (WEP) mbH. Diese wird Vertragspartner.
Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeanträge zulässig.
Fest beauftragt wird für die Jahre 2023 und 2024. Die weiteren Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans des Kreises Pinneberg. Eine Nichtfreigabe von Budgets durch den Kreis Pinneberg aufgrund politischer Entscheidungen über das Jahr 2024 hinaus kann zu einer frühzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit führen.
Der Auftraggeber hat damit das einseitige Recht, die Zusammenarbeit zum Ende des Jahres 2024 zu beenden oder entsprechend weiter zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).