Generalunternehmerleistungen - Erweiterung der Grundschule Kaltenweide Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-70-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen - Erweiterung der Grundschule Kaltenweide
Generalunternehmerleistungen für die Erweiterung der Grundschule Kaltenweide.
Grundschule Kaltenweide Amandastraße 42 25335 Elmshorn
Die Stadt Elmshorn beabsichtigt, einen dreigeschossigen Erweiterungsbau auf dem Gelände der Grundschule Kaltenweide, Amandastraße 42, 25335 Elmshorn, zu errichten.
Zur Ausführung kommt ein Massivbau mit ca. 2.082 m2 Nettonutzfläche, ca. 2.548 m2 Bruttogeschossfläche, gemäß beiliegender Planung. Das Gebäude soll mind. dem Äquivalent eines KFW 40 Standards oder besser entsprechen, das gilt auch für Nebenangebote.
Die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle ist mit Hilfe eines oder mehrerer BlowerDoor-Tests nachzuweisen. Eine Luftdichtigkeit von kleiner als n50-Wert 1,0/h ist hier einzuhalten.
Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben schlüsselfertig durch einen Generalunternehmer erstellen zu lassen. Konkrete Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung wurden bereits erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Altus-Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.altus-bau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKY1RC0YC1L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland