Öffentliche Abfallentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0034

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinburg
Postanschrift: Langer Peter 27a
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 482169497
Fax: +49 4821699497
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0034
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0034
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentliche Abfallentsorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0034
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511300 Müllsammlung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schadstoffsammlung und -entsorgung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 023 245.09 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

25524 Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schadstoffsammlung und -entsorgung im Kreis Steinburg ab 01.01.2024

Durchführung der mobilen Schadstoff-Sammlung, einer (quasi)stationären Sammlung inkl. der Entsorgung des Sammelguts

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoptionen bis max. 31.12.2029.

Er verlängert sich maximal viermal um ein Jahr, wenn dem AN bis sechs Monate vor Ablauf keine Kündigung zugeht.(siehe § 11 Dienstleistungsvertrag)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit bis maximal zum 31.12.2029, näheres zum Vorgenannten ist in § 11 des Dienstleistungsvertrages geregelt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Unternehmensbeschreibung

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher,

Als Anlage ist eine Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. (eigene Anlage beifügen)

2. Registereintrag

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher,

Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.

(eigene Anlage beifügen)

3. Qualitätssicherung Mobile Sammlung

Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.

Als Anlage ist der Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und "Befördern" für die Abfallschlüssel gemäß Preisblatt beizufügen. Bei ausländischen Unternehmen ist eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen. Sollten einzelne Abfallschlüssel vom Zertifikat nicht erfasst sein, ist darzulegen, auf welche Weise dieser Mangel "geheilt" werden soll (mit Zeitschiene). (eigene Anlage beifügen)

4. Qualitätssicherung Erstentsorgung

Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.

Als Anlage ist der Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Erstentsorgungsanlage (i.d.R. Zwischenlager) für die Tätigkeit "Lagern", "Behandeln", "Beseitigen" soweit zutreffend und für die vorgesehenen Abfallarten beizufügen.

Bei ausländischen Entsorgungsanlagen ist eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen. Sollten einzelne Abfallschlüssel vom Zertifikat nicht erfasst sein, ist dazulegen, auf welche Weise dieser Mangel "geheilt" werden soll (mit Zeitschiene) (eigene Anlage beifügen)

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor

— die Gewerbeanmeldung,

— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,

— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und

Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.

Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste "Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) erfolgen.

Akzeptiert wird als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische

Eigenerklärung (EEE). Diese wäre auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise

von Ihnen zu verlangen:

— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,

— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte

Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten

abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft,

die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter

Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen

ausgeführten Leistungen,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen

nicht älter als ein Jahr,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.

Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

nicht älter als ein Jahr,

— Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur

gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder

gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach

Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist,

— Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf

Verlangen vorzunehmen.

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Bewertung der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise gefordert

Referenzen der letzten 5 Jahre (mind. 2)

Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.

Es ist eine Übersicht über Referenzen für die Tätigkeit (Mobile) Sammlung kommunaler Schadstoff-/Problemabfälle auszufüllen. Es sind mindestens 2 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre anzugeben. (s. Anlage 1 zum Preisblatt)

Ersetzt die Angabe zu vergleichbaren Leistungen des Formblattes 124 LD

Beschreibung des für die mobile Sammlung vorgesehenen Fahrzeugs

Eine Beschreibung des für die mobile Sammlung vorgesehenen Fahrzeuges / der Fahrzeuge einschließlich Angabe der Größe (zGG) und maximalen Behälterzahl (getrennt nach Behältertyp) sowie Fotos/Abbildungen der Außen- und Innenansichten ist beizufügen.

(eigene Anlage beifügen)

Angaben zur logistischen Durchführung der mobilen Sammlung

Es sind Details zur logistischen Durchführung der mobilen Sammlung anzugeben.

(s. Anlage 2 zum Preisblatt)

Im Falle eines Nebenangebots Angaben zur Annahmestelle in Itzehoe

Als Anlage beizufügen ist eine technische Beschreibung der vorgesehenen stationären Annahmestelle in Itzehoe, die eine Erläuterung umfasst, wie dort die Trennung der Abfälle aus diesem Auftrag von Abfällen aus dem Eigengeschäft des AN sichergestellt werden soll.

(eigene Anlage beifügen)

Darstellung Entsorgungswege ab Zwischenlager

Je Abfallart gemäß Preisblatt sind die Anlagen und jeweiligen Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren (nach Anlagen 1 und 2 KrWG) anzugeben, in welchen die betreffenden Abfälle nach etwaiger Zwischenlagerung letztlich behandelt oder abgelagert werden sollen.

(s. Anlage 3 zum Preisblatt)

Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den

Auftragsunterlagen nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden;

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben

werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

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