Öffentliche Abfallentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche Abfallentsorgung
Schadstoffsammlung und -entsorgung
25524 Itzehoe
Schadstoffsammlung und -entsorgung im Kreis Steinburg ab 01.01.2024
Durchführung der mobilen Schadstoff-Sammlung, einer (quasi)stationären Sammlung inkl. der Entsorgung des Sammelguts
Verlängerungsoptionen bis max. 31.12.2029.
Er verlängert sich maximal viermal um ein Jahr, wenn dem AN bis sechs Monate vor Ablauf keine Kündigung zugeht.(siehe § 11 Dienstleistungsvertrag)
Verlängerung der Vertragslaufzeit bis maximal zum 31.12.2029, näheres zum Vorgenannten ist in § 11 des Dienstleistungsvertrages geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Unternehmensbeschreibung
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher,
Als Anlage ist eine Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. (eigene Anlage beifügen)
2. Registereintrag
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher,
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
(eigene Anlage beifügen)
3. Qualitätssicherung Mobile Sammlung
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.
Als Anlage ist der Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und "Befördern" für die Abfallschlüssel gemäß Preisblatt beizufügen. Bei ausländischen Unternehmen ist eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen. Sollten einzelne Abfallschlüssel vom Zertifikat nicht erfasst sein, ist darzulegen, auf welche Weise dieser Mangel "geheilt" werden soll (mit Zeitschiene). (eigene Anlage beifügen)
4. Qualitätssicherung Erstentsorgung
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.
Als Anlage ist der Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Erstentsorgungsanlage (i.d.R. Zwischenlager) für die Tätigkeit "Lagern", "Behandeln", "Beseitigen" soweit zutreffend und für die vorgesehenen Abfallarten beizufügen.
Bei ausländischen Entsorgungsanlagen ist eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen. Sollten einzelne Abfallschlüssel vom Zertifikat nicht erfasst sein, ist dazulegen, auf welche Weise dieser Mangel "geheilt" werden soll (mit Zeitschiene) (eigene Anlage beifügen)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor
— die Gewerbeanmeldung,
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und
Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste "Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) erfolgen.
Akzeptiert wird als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Diese wäre auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise
von Ihnen zu verlangen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen
nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
nicht älter als ein Jahr,
— Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder
gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach
Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist,
— Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf
Verlangen vorzunehmen.
Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise gefordert
Referenzen der letzten 5 Jahre (mind. 2)
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen.
Es ist eine Übersicht über Referenzen für die Tätigkeit (Mobile) Sammlung kommunaler Schadstoff-/Problemabfälle auszufüllen. Es sind mindestens 2 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre anzugeben. (s. Anlage 1 zum Preisblatt)
Ersetzt die Angabe zu vergleichbaren Leistungen des Formblattes 124 LD
Beschreibung des für die mobile Sammlung vorgesehenen Fahrzeugs
Eine Beschreibung des für die mobile Sammlung vorgesehenen Fahrzeuges / der Fahrzeuge einschließlich Angabe der Größe (zGG) und maximalen Behälterzahl (getrennt nach Behältertyp) sowie Fotos/Abbildungen der Außen- und Innenansichten ist beizufügen.
(eigene Anlage beifügen)
Angaben zur logistischen Durchführung der mobilen Sammlung
Es sind Details zur logistischen Durchführung der mobilen Sammlung anzugeben.
(s. Anlage 2 zum Preisblatt)
Im Falle eines Nebenangebots Angaben zur Annahmestelle in Itzehoe
Als Anlage beizufügen ist eine technische Beschreibung der vorgesehenen stationären Annahmestelle in Itzehoe, die eine Erläuterung umfasst, wie dort die Trennung der Abfälle aus diesem Auftrag von Abfällen aus dem Eigengeschäft des AN sichergestellt werden soll.
(eigene Anlage beifügen)
Darstellung Entsorgungswege ab Zwischenlager
Je Abfallart gemäß Preisblatt sind die Anlagen und jeweiligen Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren (nach Anlagen 1 und 2 KrWG) anzugeben, in welchen die betreffenden Abfälle nach etwaiger Zwischenlagerung letztlich behandelt oder abgelagert werden sollen.
(s. Anlage 3 zum Preisblatt)
Im Übrigen sind die Eignungskriterien gemäß den
Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.