Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung HLS, Neubau Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.doebeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung HLS, Neubau Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz
Die Stadtverwaltung Döbeln beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz. Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 2,15 Mio. EUR brutto
Bauwerkskosten (KG 300+400): derzeit ca. 1,446 Mio. EUR brutto
Große Kreisstadt Döbeln Ortsteil Lüttewitz-Dreißig 04720 Döbeln
Gegenstand der geplanten Beauftragung für das Projekt sind entsprechend Vertragsentwurf (Anlage 1) die folgenden Leistungen:
- Fachplanung Technische Ausrüstung HLS der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 gemäß HOAI § 55 ff i.V.m. Anlage 15
o Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
o Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen
o Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen
o Anlagengruppe 7 - nutzungsspezifische Anlagen
o optional: Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation
- Besondere Leistungen gem. Vertrag:
o optional: Überprüfung und Gegenüberstellung verschiedene Arten der Beheizung
o optional: Ermitteln und Zusammenstellen der Baunutzungskosten
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Dezember 2025.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verfahrens werden vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-2 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen optional anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsstufen - einzeln oder im Ganzen - sowie optionale Besondere Leistungen beauftragt werden:
Leistungsstufe II: Leistungsphasen 3-4
Leistungsstufe III: Leistungsphasen 5-7
Leistungsstufe IV: Leistungsphase 8
Die Anlagengruppe 8 wird nur bei Bedarf optional durch den Auftraggeber beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe INP Ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04328
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MY1RMTS8SE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.