IV/21 – ENB Raschwitzer Brücke Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive BIM, Umweltbaubegleitung und SiGeKo (LPH 1-8) Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P217

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 079-237717)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IV/21 – ENB Raschwitzer Brücke Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive BIM, Umweltbaubegleitung und SiGeKo (LPH 1-8)

Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P217
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Leipzig vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt plant den Ersatzneubau der Raschwitzer Brücke (IV/21) in Leipzig. Aufgrund des derzeitigen Zustandes wird die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Raschwitzer Brücke im Zuge der Koburger Straße über die Pleiße erforderlich. Das Bauwerk befindet sich im Stadtteil Connewitz.

Es sollen folgende Leistungen an einen Gesamtplaner vergeben werden: Objektplanung Brücke LPH 1-8, Objektplanung Verkehrsanlage LPH 1-8, Tragwerksplanung LPH 2-6. Außerdem gehört zum Leistungsumfang die SiGeKo, die Naturschutzfachliche Begleitplanung, die Landschaftspflegerischer Ausführungsplanung und Umweltbegleitplanung.

Die Bauzeit wird vom AG mit 2028-2030 angegeben.

Die Baukosten werden derzeit in Höhe von 10,2 Mio. EUR netto (12,1 Mio. EUR brutto) eingeschätzt. Mit den Planungsleistungen ist im Oktober 2023 zu beginnen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-237717

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: 1. Satz unter A.1 Allgemeine Mindestanforderungen unter dem Abschnitt "Möglicherweise geforderte Mindeststandard"
Anstatt:

Zu den Referenzprojekten unter Punkt A.2 bis A.4 wird gefordert, dass diese realisiert wurden, d.h. die Inbetriebnahme / Fertigstellung / Verkehrsfreigabe erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages.

muss es heißen:

Zu den Referenzprojekten unter Punkt A.2 bis A.4 wird gefordert, dass diese realisiert wurden, d.h. die Inbetriebnahme / Fertigstellung / Verkehrsfreigabe erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: unter B.1 Allgemeine Mindestanforderungen an das Projektteam unter dem Abschnitt "Möglicherweise geforderte Mindeststandard"
Anstatt:

Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenz genannt werden. Auch hier gilt bei den Referenzprojekten, dass eine Projektbeschreibung vorliegen muss und dass die Realisierung der geplanten Baumaßnahme erfolgt ist, d.h. die Inbetriebnahme / Fertigstellung / Verkehrsfreigabe erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Die Referenz des BIM-Gesamtkoordinators unter B.8 muss nicht abgeschlossen sein.

muss es heißen:

Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenz genannt werden. Auch hier gilt bei den Referenzprojekten, dass eine Projektbeschreibung vorliegen muss und dass die Realisierung der geplanten Baumaßnahme erfolgt ist, d.h. die Inbetriebnahme / Fertigstellung / Verkehrsfreigabe erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Die Referenz des BIM-Gesamtkoordinators unter B.8 muss nicht abgeschlossen sein.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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