Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung NTV 04
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung NTV 04
Chemnitz-Harthau
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellVO gemäß AHO - Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand März 2011, erarbeitet von der AHO Fachkommission "Baustellenverordnung".
Die Leistungen beinhalten die Grundleistungen:
- während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.1)
- während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.2)
- Besondere Leistungen. anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinierungsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2014-2020, FV-Reg.-Nr.100710052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Chemnitz-Harthau
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellVO gemäß AHO - Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand März 2011, erarbeitet von der AHO Fachkommission "Baustellenverordnung".
Die Leistungen beinhalten die Grundleistungen:
- während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.1)
- während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.2)
- Besondere Leistungen. anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinierungsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland
Infolge der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 sind für die Maßnahmenbereiche VGE 3.1, VGE 3.2 und VGE 3.3 der HWS-Maßnahmen M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau Mehraufwendungen aufgrund der Verschärfung der Rechtslage zum Gesundheitsschutz auf Baustellen entstanden.
Zu den allgemein üblichen Einweisungen, Hinweisen und Kontrollen nach Baustellen- und Unfallverhütungsverordnung müssen zusätzliche Aufwendungen gemäß der Handlungshilfe für das Baugewerbe bei Coronavirus (SARS CoV 2) erarbeitet, die Umsetzung kontrolliert, sowie alle am Bau Beteiligten, teilweise mehrfach, eingewiesen werden. Anhand der Begehungsprotokolle wird diese Zeit nachgewiesen. Auf Grund der sich durch die nicht vorhersehbare COVID-19 Pandemie verschärften rechtlichen Auflagen zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes auf Baustellen, waren diese Leistungen vom SiGeKo zusätzlich zu erbringen.
Für den Maßnahmenbereich VGE 3.3 ist die Honorarfortschreibung aufgrund der Bauzeitverlängerung erforderlich.
Die Honorarermittlungsgrundlagen für die Leistungen des Sicherheitskoordinators bestimmen sich nach den Regelungen des AHO Nr.: 15 der BaustellVO und sind vertraglich vereinbart. Es handelt sich um eine reine Honorarfortschreibung für die SiGeKo-Leistungen in der VGE 3.3.Die Zusätzlichen Leistungen waren bedingt durch die Corona - Pandemie zu erbringen. Auf Grund der vorhanden Baustellenkenntnisse sind nur durch den beauftragten SiGeKo die zusätzlichen Leistungen fachlich und wirtschaftlich zu erbringen.Eine Neuausschreibung des geringfügigen Leistungsumfanges im verlängerten Leistungszeitraum steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum vergebenen Auftragswert. Die Änderungsleistung wird zugeordnet § 132 Abs. 2 Nr. 1, Nr.3 GWB.